Finanzen, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Was Zulieferer wissen müssen

Bild zum Artikel Für die Einhaltung von Standards

WEKA Media GmbH & Co. KG

Das Lieferkettengesetz soll die Einhaltung von Menschenrechtsstandards und Umweltschutzvorschriften entlang globaler Lieferketten sicherstellen. Zulieferer sind häufig nicht direkt betroffen, sollten sich aber trotzdem eine Übersicht verschaffen. Checklisten, spezielle Software und Schulungsmaterialien können sie dabei unterstützen.
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Unternehmen in die Verantwortung nehmen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Toolbox Lieferkettengesetz - das Werkzeug zur Umsetzung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes WEKA Media GmbH & Co. KG

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, auch Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder Lieferkettengesetz genannt und mit LkSG abgekürzt, wurde am 22. Juli 2021 veröffentlicht. Es setzt den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 um, der wiederum auf den entsprechenden Leitlinien der Vereinten Nationen basiert. Die Wirkung des Gesetzes soll 2026 evaluiert werden.

Die Sorgfaltspflichten für Unternehmen laut LkSG gehen von den folgenden fünf Kernelementen des NAP aus:

• Verantwortung anerkennen
• Risiken ermitteln
• Risiken minimieren
• Informieren und berichten
• Beschwerden ermöglichen

Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen Verantwortliche wie beispielsweise Menschenrechtsbeauftragte benennen müssen. Darüber hinaus ist die Einrichtung eines Risikomanagements vonnöten, das in allen maßgeblichen Geschäftsbereichen verankert wird. Risikoanalysen sollen die Teile der Produktions- und Lieferkette identifizieren, die in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz besonders bedenklich sind. Diese sind in einer Grundsatzerklärung zu benennen, in der außerdem zu ergreifende Maßnahmen sowie Beschwerdeverfahren beschrieben werden. Zusätzlich sind präventive Maßnahmen umzusetzen, um Verstößen vorzubeugen. Abhilfemaßnahmen sollen die festgestellten Risiken beenden oder minimieren. Beschwerden können sowohl unmittelbar Betroffene als auch diejenigen einreichen, die Kenntnis von potenziellen oder tatsächlichen Verletzungen erlangt haben. Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten muss fortlaufend dokumentiert werden.

Zuständig für die Überwachung des Lieferkettenmanagements der Unternehmen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Vom Gesetz betroffen waren ab 2023 zunächst Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden und Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettengesetz bereits ab 1.000 Beschäftigten.

Glieder in der Kette

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
WEKA Lieferkettenbeurteilungen - die Software-Lösung zur Umsetzung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes WEKA Media GmbH & Co. KG

Für Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten oder ohne Niederlassung in Deutschland gelten die zuvor genannten Auflagen nicht. Wenn sie betroffenen Unternehmen Dienste leisten oder Produkte zuliefern, können sie bei ihrer Arbeit dennoch mit dem LkSG in Berührung kommen. Sie gelten in diesem Falle als „unmittelbare Zulieferer“ und sind als solche Teil der Lieferkette. Für sie besteht keine Verpflichtung, eine eigene Risikoanalyse oder Prüfungen bezüglich Präventions- und Abhilfemaßnahmen durchzuführen. Ein internes Beschwerdeverfahren ist nicht erforderlich, ebenso wenig die Übermittlung von Berichten an das BAFA. Grundsätzlich dürfen vom Lieferkettengesetz betroffene Unternehmen ihre Pflichten nicht auf Zulieferer abwälzen, indem sie beispielsweise die eigene Risikoanalyse durch Zusicherungen von deren Seite ersetzen.

Es kann jedoch durchaus vorkommen, dass ein verpflichtetes Unternehmen einen Zulieferer um Informationen über verwendete Rohstoffe, Betriebsstätten oder Ähnliches bittet. Auch die Frage, ob und wie eine eigene Risikoanalyse durchgeführt wird, ist berechtigt. Möglicherweise wird die Teilnahme an Schulungen als Präventionsmaßnahme erforderlich. Unternehmen können ihre Zulieferer auffordern, sich an Abhilfemaßnahmen zu beteiligen oder infrage kommenden Personengruppen Beschwerden zu ermöglichen.

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten kann generell neben zusätzlichen Aufgaben auch eine Chance bedeuten, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung in den Kerngeschäftsstrategien zu verankern. Dies erhöht die Reputation bei Firmenkunden – zumal wenn diese nach dem Gesetz verpflichtet sind. Wer die eigenen Risiken frühzeitig erkennt, diese proaktiv angehen kann und Anforderungen versteht, befindet sich in Verhandlungen in einer günstigeren Position.

Die ganzheitliche Lösung für den Umgang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
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Die Toolbox Lieferkettengesetz umfasst alles, was für die praktische Umsetzung des Gesetzes benötigt wird; im virtuellen Koffer liegen Checklisten wie „Meilensteine Projekt Lieferkettengesetz“ und „Risiken erkennen“ sowie Musterdokumente und branchenspezifische Leitfäden. Die Toolbox bietet Unterstützung bei der Erfüllung von Verpflichtungen und zeigt, wie sich das LkSG als Chance nutzen lässt.

Die WEKA-Lieferkettenbeurteilung ist eine innovative und einfach zu nutzende Online-Softwarelösung zur Erstellung von Berichten wie zum Beispiel Grundsatzerklärungen und Risikoanalysen. Nur wenige Klicks sind für eine übersichtliche Dokumentation notwendig, externe Berater müssen nicht hinzugezogen werden. Die in der Software enthaltenen Muster lassen sich leicht an die individuellen Bedürfnisse anpassen.

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