Für eine ordentliche Kündigung liegen strenge Voraussetzungen vor
Die heikelste und für beide Parteien oft belastendste Auseinandersetzung im Arbeitsverhältnis entsteht, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde. Neben dem emotionalen Konflikt, Ärger und dem Gefühl, ungerecht behandelt zu werden, bedeutet die Situation für die Gekündigten in der Regel eine unsichere finanzielle und berufliche Zukunft. Sie betrifft häufig nicht nur die Angestellten, sondern ihre gesamte Familie. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber für die Rechtmäßigkeit von Kündigungen hohe juristische Hürden gesetzt.
Vom kündigenden Arbeitgeber erfordert das, diese Voraussetzungen korrekt zu erfüllen. Beispielsweise muss einer verhaltensbedingten Kündigung in der Regel eine Abmahnung vorausgegangen sein. Die muss strengen formalen und inhaltlichen Kriterien genügen, andernfalls kann die auf sie gestützte Kündigung unwirksam sein.
Arbeitnehmer hingegen sollten wissen, dass ihnen nach einer Abmahnung die Möglichkeit der Gegendarstellung offensteht und sie das Recht haben, unwirksame Abmahnungen aus der Personalakte löschen zu lassen.
Im Vorfeld oder nach einer solchen Maßnahme ist es daher immer sinnvoll, juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen. Noch ratsamer ist diese Unterstützung im Fall einer Kündigung. Hier gelten noch strengere Bedingungen, um einer gerichtlichen Überprüfung standzuhalten.
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Wann ist eine Kündigung unwirksam? Die wichtigsten Kriterien
Rechtsunwirksam ist eine Entlassung zum Beispiel, wenn sie nur mündlich mitgeteilt wurde. Nach Paragraf 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat eine Kündigung als Schriftstück per Post oder Bote zu erfolgen. Auch die "elektronische Form", also per Mail, ist ausgeschlossen.
Ebenso notwendig ist nach einer dauerhaften Anstellung von mehr als sechs Monaten die Angabe eines legitimen Kündigungsgrundes. Hier unterscheidet der Gesetzgeber zwischen der personenbedingten, der verhaltensbedingten und der betriebsbedingten Kündigung. Auf Arbeitgeberseite werden dabei oft Fehler gemacht. Notwendig ist, sowohl die Kündigungsform als auch die Begründung beweisbar darzulegen.
Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden, andernfalls ist sie ebenfalls unwirksam. Betriebsratsmitglieder ihrerseits genießen besonderen Schutz. Eine ordentliche Kündigung ist während ihrer Amtszeit im Grundsatz unzulässig, auf Grundlage des Paragrafen 15 des Kündigungsschutzgesetzes darf ihnen nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.
Weiteren Sonderschutz genießen Arbeitnehmer in speziellen Situationen. So sind Kündigungen unwirksam, die einer Angestellten während ihrer Schwangerschaft oder innerhalb der ersten vier Monate nach der Entbindung ausgesprochen werden. Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers erfordert stets die vorhergehende Zustimmung der zuständigen Integrationsbehörde.
Gekündigten Arbeitnehmern steht innerhalb einer Frist von drei Wochen die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage offen. Durch sie kann die Entlassung juristisch angefochten oder zumindest durch eine Abfindung finanziell abgefedert werden. Sie ist immer dann sinnvoll, wenn die Kündigung offenkundig unwirksam ist oder wenn Zweifel an ihrer Wirksamkeit bestehen. Mittels einer Kündigungsschutzklage können Betroffene im für sie günstigsten Fall erwirken, dass ein Arbeitsgericht das weitere Bestehen des bisherigen Arbeitsverhältnisses feststellt.
Umsichtig in der Beratung, durchsetzungsstark vor Gericht
Da jede Kündigung seitens des Arbeitgebers psychisch belastend und rechtlich anspruchsvoll ist, sollten die betroffenen Parteien juristischen Beistand suchen, der schwerpunktmäßig im Gebiet Arbeitsrecht tätig ist und über viel Erfahrung mit der Situation sowie menschliches Einfühlungsvermögen verfügt. Diese Eigenschaften besitzen Rechtsanwalt Daniel Kühn und sein qualifiziertes Team.
Die Anwaltskanzlei in der Leipziger Straße in Kassel ist spezialisiert auf Arbeitsrecht und berücksichtigt dabei die Perspektiven aller Beteiligten. Primäres Ziel im Fall einer Kündigung ist eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung durch einen Vergleich. Sollte dies nicht möglich sein, unterstützt RA Kühn Arbeitnehmer bei der Anfechtung der Entlassung, der Vorbereitung und Durchsetzung der Kündigungsschutzklage, dem Aushandeln einer Abfindung oder der Wiedereinstellung.
Für Arbeitgeber ist die Kanzlei ein überzeugender Partner von der Ausarbeitung von Anstellungsverträgen bis zur Abwehr von Kündigungsschutzklagen. Da bei Abmahnungen und Kündigungen das oben beschriebene hohe formale und inhaltliche Formerfordernis zu beachten ist, sollten diesbezügliche Maßnahmen fachkundig vorbereitet sein. RA Kühn gestaltet und formuliert (Änderungs-)Kündigungen rechtswirksam.
Der Anspruch von RA Kühn ist es, sich gegenüber allen Klienten ausreichend Zeit zu nehmen, um den Einzelfall umfassend zu bewerten und über Unsicherheiten verständlich und frei von Juristendeutsch aufzuklären. Die individuellen Situationen und Anforderungen werden ebenso gewichtet wie Fachwissen um Paragraphen und Gesetze. Dieser ganzheitliche Zugang der Kanzlei spiegelt sich wider in exzellenten Erfolgsquoten und nachgewiesener Zufriedenheit der Mandanten: Auf dem Klientenportal Anwalt.de erhält RA Kühn mit 4,9 von 5 möglichen Sternen beinahe die Höchstwertung.
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