Finanzen, Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung

Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung?

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Rechtsanwalt Daniel Kühn

Qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter sind in vielen Branchen schwer zu finden. Dementsprechend sind Arbeitgeber in der Regel daran interessiert, das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten. Doch manchmal scheint eine Kündigung unausweichlich zu sein. Bei gravierendem Fehlverhalten kann auch eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung erfolgen.
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Kündigungsgründe im Arbeitsrecht

Während Arbeitnehmer ein bestehendes Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen können, müssen Arbeitgeber Kündigungsgründe darlegen können. Nur wenn ein berechtigter Grund für eine Kündigung vorliegt, ist eine Kündigung rechtlich wirksam. Andernfalls haben Arbeitnehmer gute Chancen, wenn sie vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung vorgehen.

Grundsätzlich lassen sich im individualen Arbeitsrecht drei Arten der Kündigung voneinander unterscheiden. Dazu zählen die betriebsbedingte, die personenbedingte sowie die verhaltensbedingte Kündigung. Ohne Abmahnung ist es nur in seltenen Fällen möglich, eine Kündigung wirksam auszusprechen. Dementsprechend ist es im Vorfeld häufig erforderlich, dass der betreffende Mitarbeiter eine oder auch mehrere Abmahnungen erhält. Eine betriebsbedingte Kündigung wird häufig dann ausgesprochen, wenn das Unternehmen beispielsweise starke Umsatzrückgänge verzeichnet oder der Gewinn zu niedrig ausfällt. Dann kann es erforderlich werden, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird. Diese kann einen oder gleich mehrere Mitarbeiter betreffen. Anders sieht das bei einer personenbedingten Kündigung aus. Diese betriff lediglich eine Person und wird häufig ausgesprochen, wenn beispielsweise häufige oder sehr lange krankheitsbedingte Fehlzeiten das Unternehmen und den Ablauf stark belasten. Bei einer personenbedingten Kündigung wird nicht von einem Fehlverhalten des Mitarbeiters ausgegangen, sondern die Gründe sind in der Person zu finden, beispielsweise bei fehlenden Sprachkenntnissen, einem anhaltenden Führerscheinentzug oder bei Verlust der Arbeitserlaubnis.

Kündigungen, die aufgrund von schuldhaftem Fehlverhalten oder Pflichtverletzungen des Mitarbeiters ausgesprochen werden, fallen unter die Kategorie der verhaltensbedingten Kündigungen. Für eine derartige Kündigung muss dem Arbeitnehmer ein fehlerhaftes und ihm steuerbares und vorwerfbares Verhalten zur Last gelegt werden können. Dabei kann es sich beispielsweise um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz handeln, um eine Störung des Betriebsfriedens oder auch um Diebstahl und Unterschlagung. Darüber hinaus können auch häufiges Zuspätkommen Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung sein.

Wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung möglich?

Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung

Wird das Arbeitsverhältnis einseitig durch den Arbeitgeber beendet, erfolgt dies in der Regel durch eine ordentliche Kündigung. Somit wird das Arbeitsverhältnis zumeist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet. Der Arbeitnehmer erhält dadurch mehr Zeit, sich um eine neue Anstellung zu bemühen und finanzielle Engpässe und Lücken im Lebenslauf zu verhindern. Anders sieht das bei einer außerordentlichen Kündigung au. Bei dieser Kündigungsart bedarf es keiner Frist. Das Arbeitsverhältnis wird von heute auf morgen beendet. Jedoch werden fristlose Kündigungen vergleichsweise selten ausgesprochen. Eine derartige Kündigung kommt nur dann in Betracht, wenn ein schwerwiegender Grund für die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt. Gründe für derartiges Vorgehen können beispielsweise massive Beleidigungen oder Handgreiflichkeiten sein. Selbst bei den meisten verhaltensbedingten Kündigungen muss vorab eine Abmahnung ausgesprochen werden. Durch eine Abmahnung wird der Arbeitnehmer darauf hingewiesen, dass das Verhalten einzustellen ist. Die betreffende Person erhält somit die Möglichkeit, das Verhalten zu ändern und eine Kündigung abzuwenden.

Jedoch gibt es in diesem Bereich auch Ausnahmen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn durch das Verhalten des Arbeitsnehmers das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. Vor dem Arbeitsgericht scheitert eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung jedoch in vielen Fällen. Sie wird als rechtswidrige Kündigung eingestuft, wodurch im Nachhinein oftmals eine Abfindung vereinbart wird. Eine Top-Kanzlei für Arbeitsrecht, beispielsweise von Rechtsanwalt Daniel Kühn als Anwalt für Arbeitsrecht aus Kassel, klärt im Vorhinein über die Chancen und Risiken auf und setzt sich für die Belange von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern ein.

Rechtsanwalt vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung

Daniel Kühn kennt als Anwalt für Arbeitsrecht aus Kassel die Vorgehensweise und Argumente beider Seiten. Dieses Wissen setzt er zum Wohle seiner Mandanten ein und berät umfassend. Im Rahmen seiner Tätigkeit wurde er bereits als bester Anwalt aus Kassel ausgezeichnet, beispielsweise als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht 2022 durch die DGQA, die deutsche Gesellschaft für Qualitätsanalysen. Der Rechtsanwalt der Kanzlei unterstützt Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Interessen außergerichtlich sowie notfalls auch vor dem Arbeitsgericht. Für Arbeitnehmer ist die rechtliche Vertretung vor dem Arbeitsgericht häufig damit verbunden, eine möglichst hohe Abfindung durchzusetzen. Denn selten enden Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht damit, dass das Arbeitsverhältnis fortgeführt werden kann. Durch die gerichtliche Auseinandersetzung ist das Vertrauensverhältnis oftmals nachhaltig zerstört und beide Parteien möchten getrennte Wege gehen. Auf der anderen Seite haben auch Arbeitgeber Interesse daran, den Verlauf des Verfahrens beeinflussen zu können. Im besten Fall wird die von ihnen ausgesprochene Kündigung als rechtswirksam anerkannt und weitere Komplikationen bleiben aus. Eine frühzeitige rechtliche Beratung vorab kann dazu beitragen, dass eine einmal ausgesprochene Kündigung auch vor Gericht bestand hat und nicht für unwirksam erklärt wird.

Eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung lässt sich vor dem Arbeitsgericht oftmals schwer durchsetzen. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Kassel berät und unterstützt Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber dabei, ihre Interessen durchzusetzen.
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