Zum Pflichtteil: Was bedeutet das für die Erben
In Deutschland steht den nächsten Verwandten eines sogenannten Erblassers ein bestimmter Teil des Nachlasses auch dann zu, wenn er durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurde. Zu diesem Kreis der Verwandten zählen die Kinder, die Eltern und die Ehefrau beziehungsweise der Ehemann. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartner sowie adoptierte Kinder. Geschwister haben demgegenüber keinen Pflichtteil.
Zum Thema
Was gilt es beim Pflichtteilsrecht zu beachten?
Erfährt der Pflichtteils-
berechtigte vom Tod des Erblassers und seiner Enterbung, hat er drei Jahre Zeit seinen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Weiß der Pflichtteilsberechtigte nichts vom Ableben des Erblassers, beläuft sich der Zeitraum auf 30 Jahre. Danach verfällt der Anspruch auf einen Pflichtteil vollends.
Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Zahlung gegen den Erben und unter besonderen Voraussetzungen gegen eine Person, die der Erblasser beschenkt hat. Der Höhe nach beläuft er sich auf die Hälfte des Wertes des Nachlasses, der dem Pflichtteilsberechtigten bei gesetzlicher Erbfolge (also ohne letztwillige Verfügung des Erblassers) zugestanden hätte. Außerdem besteht im Grundsatz ein Anspruch auf Teilhabe an Schenkungen des Erblassers, der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Auch wenn der Pflichtteil gesetzlich klar geregelt ist, gibt es viele Fälle, in denen der Pflichtteil strittig ist. Typische Fälle sind der Streit über den Umfang des Nachlasses, die Bewertung von Nachlassgegenständen, der Einfluss von ausländischen Rechtsordnungen, die Frage, ob ein enterbendes Testament wirksam ist, und Fragen betreffend die Anrechenbarkeit von Geschenken, die der Pflichtteilsberechtigte selbst vom Erblasser erhalten hat. Besonders schwierig sind Fälle, in denen ein Erbe zum Beispiel durch Vermächtnisse durch ein Testament so stark belastet wird, dass er weniger als seinen Pflichtteil erhält: Hier kann ein Rechtsanwalt die Lage einschätzen und die Angehörigen dahingehend beraten, ob die Ausschlagung des Erbes sinnvoll ist.
Rechtsanwalt berät zum Pflichtteil: In Hamburg hilft eine renommierte Kanzlei
Rechtsanwaltskanzleien wie die Rechtsanwälte Schneider Stein & Partner haben sich unter anderem auf das Erbrecht spezialisiert. Zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit gehört das Pflichtteilsrecht in all seinen Facetten - egal ob es um eine eingehende Beratung, die außergerichtliche Interessenvertretung oder eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen des Pflichtteils geht. Zu beachten ist, dass auch die Abwehr eines Pflichtteilsanspruchs regelmäßig eingehender juristischer Beratung bedarf.
- Herr Vinnen
- Alter Steinweg 1
- 20459 Hamburg
- Deutschland
- T: 0049-40-3574720
- F: 0049-40-35747224