Augen auf bei der Anbieterwahl
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder Anbieter, der von einer "rechtsgültigen" elektronischen Signatur spricht, auch wirklich die QES anbietet. Liegt beispielsweise keine gesetzliche Formvorschrift vor, kann ein Vertrag auch mündlich geschlossen werden – ist damit also nach mündlicher Absprache oder eben mit einer beliebigen elektronischen Signatur rechtsgültig. Aber nur die qualifizierte elektronische Signatur bietet laut dem Schweizer Experten Skribble maximale Beweiskraft vor Gericht. Entscheidend hierfür ist die Datenverknüpfung im Hintergrund, welche die Echtheit und Unveränderlichkeit der Unterschrift bestätigen kann. Doch warum bieten manche großen Softwarekonzerne dieses Verfahren nicht an? Die großen E-Signatur-Anbieter wie AdobeSign oder DocuSign sitzen in den USA. Dort herrschen andere gesetzliche Rahmenbedingungen als in Deutschland.
Für Unternehmen hierzulande, die weitgehend in Deutschland sowie in der EU Handel treiben, gilt die "Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt" – oder auch aus dem Englischen mit eIDAS abgekürzt. Im Nachbarland, der Schweiz, gilt übrigens das Signaturgesetz ZertES.
Die Europäische Union hat also einen eigenen verbindlichen Rahmen geschaffen, damit digitale Unterschriften denselben rechtlichen Status wie "ihre traditionellen Papieräquivalente" haben. Weiterführende Informationen zum EU-Signaturgesetz finden Interessierte im folgenden Blog-Beitrag von Skribble: www.skribble.com/de-de/blog/was-ist-die-eidas-verordnung/. Wie sich die Verordnung im Detail umsetzen lässt, wird im nächsten Abschnitt verraten.
Zum Thema
Skribble: die zuverlässige Lösung für die QES-Integration
Im Gegensatz zu anderen Lösungen, bei denen von Haus aus nur einfache elektronische Signaturen möglich sind, muss bei der qualifizierten elektronischen Signatur mit Skribble kein zusätzlicher Vertrag mit einem sogenannten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) abgeschlossen werden. Denn bei Skribble ist der VDA standardmäßig in der Dienstleistung enthalten und ermöglicht so den Zugang zur QES direkt nach der Kontoerstellung – ganz ohne zusätzliche Verträge oder Kosten.
Weitere Vorteile der qualifizierten elektronischen Signatur – mit dem Schweizer Spezialisten
Ein weiterer Vorteil von Skribble ist die Abdeckung mehrerer Rechtsräume. Da die EU und die Schweiz die qualifizierte elektronische Signatur unterschiedlich auslegen, ist es wichtig, dass beide Standards erfüllt werden, um international tätige Unternehmen in der Hinsicht abzusichern. Skribble hat dies bereits umgesetzt, um Problemfälle, wie beispielsweise den bekannt gewordenen "Signatur-Fail" zwischen der ÖBB und dem Eisenbahnhersteller Stadler Rail, in Zukunft zu verhindern. Hier hatte ein Formfehler dazu geführt, dass ein Milliardengeschäft höchstwahrscheinlich geplatzt ist. Dies berichtete unter anderem die Neue Zürcher Zeitung (NZZ).1Der nächste wichtige Punkt der QES ist die Identifikation der Signierenden. Skribble hat alle notwendigen Identifikationsmaßnahmen bereits integriert, sodass sowohl Mitarbeitende als auch externe Personen ohne Probleme mit der QES signieren können. Dies erleichtert den Signaturprozess erheblich und spart Zeit sowie Aufwand.
Das letzte zentrale Qualitätsmerkmal, das die QES von Skribble auszeichnet, ist der Datenschutz. Sensible Dokumente erfordern hohe Sicherheitsstandards – daher wird die QES häufig in solchen Fällen eingesetzt. Skribble bietet dank DSGVO-Compliance und EU-kompatiblem Bank-Level-Hosting in der Schweiz (ISO 27001) einen erstklassigen Datenschutz.
In drei Schritten zur elektronischen Unterschrift
Mit der Online-Plattform von Skribble lässt sich jedes Dokument schnell und unkompliziert elektronisch signieren: Einfach Dokument auswählen, Personen zum Signieren einladen und nach wenigen Sekunden ist das Dokument rechtsgültig und beweiskräftig unterschrieben. Um den Workflow weiter zu optimieren, lässt sich die elektronische Signatur-Lösung des Weiteren in bestehende Systeme integrieren. Damit ist Skribble von Tag eins an sofort einsatzbereit.
Außerdem stellt der Schweizer Anbieter nicht nur die qualifizierte elektronische Signatur (QES) zur Verfügung, sondern bietet mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur (FES) und der einfachen elektronischen Signatur (EES) auch die beiden anderen E-Signatur-Standards. Dies ermöglicht es Unternehmen, alle Arten von Dokumenten mit nur einem Anbieter zu signieren und somit die Kosten möglichst niedrig zu halten.
- Herr Tim Reinermann
- Förrlibuckstrasse 190
- 8005 Zürich
- Schweiz
- USt-IdNr.: CH-020.3.045.842-4
- Steuernummer: CH-020.3.045.842-4
- T: 0041-44-5051664