Darum ist der Praxisverkauf einer Kieferorthopädiepraxis aktuell so lukrativ wie nie zuvor
Wer eine umsatzstarke Kieferorthopädiepraxis besitzt und über einen Praxisverkauf oder eine Part-nerschaft nachdenkt, hat derzeit eine so gute Ausgangssituation wie noch nie: Immer mehr Investo-ren interessieren sich für Zahnarzt- oder Kieferorthopädiepraxen, die Kaufpreise sind so hoch wie noch nie.
Investoren haben mehrere Zielgruppen im Auge: So sollte die Praxis mindestens drei Behandler be-schäftigen und der Verkäufer sollte weitere Jahre in der betreffenden Praxis tätig sein. Wenn der erwirtschaftete Überschuss einer Praxis die Marke von einer halben Million Euro übersteigt – und auch im Folgejahr stabile oder gar steigende Umsätze zu erwarten sind –, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ein Investor den Praxiskauf oder eine Beteiligung ins Auge fasst.
Zum Thema
Welches Modell ist das richtige?
Für den Praxisverkauf einer Kieferorthopädiepraxis an einen Investor oder dessen Beteiligung an der Praxis gibt es mehrere Transaktionsmodelle, die sich sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich und steuerrechtlich deutlich voneinander unterscheiden. Welcher Weg der richtige ist, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab – etwa von den jeweiligen Steuervorteilen beziehungsweise -nachteilen oder auch davon, wie lange der bisherige Eigentümer auch über den Verkauf hinaus als Angestellter oder zahnärztlicher Leiter in der Praxis arbeiten möchte. Die Art und Weise des Verkaufs sollte also wohlüberlegt sein und vor Vertragsabschluss eingehend überprüft werden.
Wer das Basismodell wählt, verkauft alle Praxisanteile an den Investor. Dieses Modell ist vor allem für Kieferorthopäden attraktiv, die das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben und nur noch für wenige Jahre als Behandler tätig bleiben wollen. Denn Kieferorthopäden und (Zahn)Ärzte der Altersgruppe 55+ können von Steuervergünstigungen profitieren: Bei einem Verkauf ihrer Praxis oder Geschäftsanteile müssen sie nicht die volle Steuerlast tragen, sondern es fällt nur der sogenannte halbe Steuersatz an.
Kieferorthopäden können sich vor dem Verkauf beraten lassen
Beim Beteiligungsmodell werden mindestens 51 Prozent der Praxisanteile direkt an den Investor verkauft. Erst nach sieben Jahren verkauft der Kieferorthopäde die übrigen Anteile an den Investor. Die Besteuerung des Kaufpreises unterliegt dann dem Teileinkünfteverfahren. Bis zum Verkauf aller Anteile erhält der Kieferorthopäde als Gesellschafter regelmäßige Ausschüttungen und ein festes Gehalt.
Schließlich gibt es noch das 35+-Modell: Hierbei wird der gesamte Kaufpreis erst nach Ablauf von sieben Jahren gezahlt und kann so vollständig nach dem Teileinkünfteverfahren versteuert werden. Auch bei diesem Konzept erhält der Verkäufer über die gesamte Beteiligungsdauer hinweg Ausschüttungen und ein Gehalt.
Kieferorthopäden, die sich unsicher sind, welches Abgabe- oder Beteiligungsmodell für ihre Zwecke das richtige ist, können sich von der unabhängigen Sikomed GmbH beraten lassen. Das Unternehmen hat sich darauf spezialisiert, die Interessen von niedergelassenen, verkaufswilligen Zahnärzten und Kieferorthopäden mit denen der Investoren in Einklang zu bringen. Welcher Investor bietet besonders attraktive Konditionen? Wie genau geht ein Praxisverkauf vonstatten? Und was ist zu tun, um die Wünsche der Zahnärzte und Kieferorthopäden optimal umzusetzen? Die Experten von Sikomed begleiten ihre Mandanten über den gesamten Verkaufs- und Beteiligungsprozess hinweg und stellen sicher, dass am Ende ein Vertragswerk steht, das den individuellen Bedürfnissen vollumfänglich und nachhaltig gerecht wird.
- Frau Susanne Sander
- Düstere-Eichen-Weg 35
- 37073 Göttingen
- Deutschland
- T: 0049-551-998580