Unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten von Photovoltaikanlagen für Mehrfamilienhäuser
Viele Eigentümergemeinschaften wissen nicht so recht, wie sie das Thema Solarstrom angehen sollen und welches Betriebskonzept für sie geeignet ist. Photovoltaik im Mietshaus lässt sich dabei von den Mietern oder Wohnungseigentümern auf unterschiedliche Weise nutzen:
- Stromlieferung in die Wohnung: Mietern kann der erzeugte Strom der PV-Anlage verkauft bzw. zur Verfügung gestellt werden.
- Allgemeinstromversorgung: Bei dieser Variante wird gemeinschaftlich genutzter Strom, etwa das Licht im Treppenhaus oder der Aufzug, von der PV-Anlage versorgt. Die Allgemeinstromversorgung ist sowohl mit als auch ohne Wärme möglich. Für die Wärmeversorgung wird der PV-Strom auch für den Betrieb der gemeinschaftlich genutzten Wärmepumpen-Heizung verwendet.
- Eigenstromverbrauch mit Einzelanlagen: Hier betreiben einzelne Wohneinheiten eigene PV-Anlagen auf dem Mehrfamilienhaus.
- Volleinspeisung: Der Strom aus der Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus wird komplett ins öffentliche Netz eingespeist und abgerechnet.
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Geringe Verbreitung von Photovoltaik in Mietshäusern
"Einer der Hauptgründe für die geringe Verbreitung von Photovoltaikanlagen in Mietshäusern ist Sorge vor bürokratischen Hürden," sagt Tibor Hargitai, Geschäftsführer der coolconcept GmbH in Solingen. Seine Firma hat sich neben Klima- und Kälteanlagen, auch auf Wärmepumpen und Photovoltaik spezialisiert. "Im Vergleich zu Einfamilienhäusern scheinen die Genehmigungsverfahren für Mietshäuser oft komplexer. Mit einem qualifizierten Fachpartner ist die Umsetzung allerdings kaum aufwändiger, da dieser eine betriebsfertige Anlage liefert, Genehmigungen einholt und die Software zur Abrechnung bereitstellt.
Bei einer Wohneigentümergemeinschaft liegt das Hindernis darin – je nach Beteiligungsmodell – eine einfache oder eine Dreiviertelmehrheit der Eigentümer zu erlangen, bevor eine Photovoltaikanlage installiert werden kann. Dies kann zu Verzögerungen führen, da die Interessen und Meinungen der einzelnen Eigentümer oft unterschiedlich sind. Daher ist es ratsam, den Fachpartner von Anfang an mit ins Boot zu nehmen, indem er beispielsweise im Rahmen einer Eigentümerversammlung über die Vorteile und den Prozess informiert und eventuelle Bedenken einzelner Eigentürmer ausräumen kann."
Ein weiterer Grund für die geringe Verbreitung von Photovoltaikanlagen in Mietshäusern ist die Finanzierung. Die Kosten für die Installation einer solchen Anlage können je nach Größe und Standort des Gebäudes erheblich sein und eine hohe Investition erfordern. Bei Vermietern ist die Amortisationsdauer oft ein zentrales Thema, da sie die Kosten für die Anlage auf die Mietpreise umlegen müssen und einen finanziellen Mehrwert für sich und ihre Mieter schaffen möchten.
Die Attraktivität der Immobilie durch nachhaltiges Wohnen steigern
"Trotz dieser Herausforderungen gibt es bereits viele positive Beispiele für Photovoltaikanlagen in Mietshäusern," betont Tibor Hargitai. "Einige Vermieter und Wohneigentümergemeinschaften haben den Schritt gewagt und von den Vorteilen einer solchen Anlage profitiert. Neben der Senkung der Stromkosten und der Möglichkeit, umweltfreundlichen Strom zu erzeugen, können Vermieter auch die Attraktivität ihrer Immobilien steigern und ihre Mieter für nachhaltiges Wohnen begeistern. Und ganz wichtig: Wohnungseigentümer sollten sich unbedingt auch über Fördermittel der KfW, ihrer Kommune und des Landes informieren."
Gerade in dicht besiedelten Großstädten, in denen ein Großteil der Menschen zur Miete wohnt, kann Photovoltaik sein volles Potenzial bisher noch nicht richtig entfalten. Fakt ist aber, dass die Energiewende nicht ohne die Mieterinnen und Mieter gelingen kann. Schließlich machen diese mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland aus.
- Herr Tobias Heinrichs
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