Finanzen, Finanzgericht Baden Württemberg

Finanzgericht Baden-Württemberg: Grundsteuer im Fokus

Bild zum Artikel Bund der Steuerzahler

Wolfgang Dirscherl@pixelio.de

Das Bundesland Baden-Württemberg hat sich für ein modifiziertes Modell zur Berechnung der Grundsteuer entschieden. Der Bodenrichtwert erhält dabei eine besondere Gewichtung. Ob sich das Modell in Einklang mit der Verfassung bringen lässt, war am 11.06.2024 vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg Thema einer mündlichen Verhandlung.
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Grundsteuerreform sorgt für neue Berechnungsgrundlage

Finanzgericht Baden-Württemberg

Grundstückseigentümer müssen in Deutschland Grundsteuer bezahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert die Grundsteuer zu reformieren. Zum 01.01.2025 wird die Reform umgesetzt, wodurch neue Berechnungen als Grundlage für die Grundsteuer herangezogen werden. Der Bundesgesetzgeber hat dazu ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet, welches die Länder jedoch nicht übernehmen müssen.

Einige Bundesländer, zu denen auch Baden-Württemberg zählt, berechnen die Grundsteuer zukünftig anders. Baden-Württemberg geht dabei einen einzigartigen Weg. Es hat sich für ein Modell entschieden, bei welchem allein der Bodenwert maßgeblich für die Berechnung ist. Die Bebauung spielt dabei keine Rolle. Dieser Verzicht auf Berücksichtigung der Gebäude auf dem Grundstück wird in keinem anderen Bundesland angewandt.

Der Bodenrichtwert gewinnt an Bedeutung

Finanzgericht Baden-Württemberg

Durch die vorgenannte Besonderheit sind im Wesentlichen lediglich der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche entscheidend für die Berechnung des Immobilienwertes. Der Bodenrichtwert erhält damit eine besondere Gewichtung, was sich in vielen Fällen als problematisch erweisen könnte. Darauf weist auch der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. hin. Experten verbinden mit dem baden-württembergischen Modell problematische Entwicklungen in folgenden Bereichen:

• Verfassungsrechtliche Bedenken
• Verschiebung der Belastungswirkung
• Ungeprüfte Übernahme der Bodenrichtwerte

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sieht verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Leistungsfähigkeits- sowie des Äquivalenzprinzips. Eine Verschiebung der Belastungswirkung wird laut den Experten erwartet. Sie befürchten innerhalb der Kommunen, dass sich die Belastungen weg von Mehrgeschossbauten und reinen Gewerbeimmobilien, hin zu Ein- und Zweifamilienhäusern entwickeln werden. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Belastungsverschiebung aufgrund der besonderen Berechnung in Baden-Württemberg besonders stark auswirken könnte.

Bei der Berechnung der Grundsteuer übernehmen die Finanzämter die Bodenrichtwerte ohne zusätzliche Prüfung. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg möchte in diesem Zusammenhang in den Musterverfahren die Frage klären lassen, ob das durch die Finanzverwaltung umgesetzte Bewertungsverfahren verfassungskonform ist. Denn in der Praxis ist die Übernahme der Werte mit zahlreichen Ungereimtheiten verbunden, die es zu klären gilt.

Mündliche Verhandlung vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg

Finanzgericht Baden-Württemberg

Aufgrund dieser Problematiken, die durch die Besonderheiten des Grundsteuermodells entstehen können, wurden Klagen eingereicht. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg und andere Verbände unterstützen vier Musterverfahren, die sich gegen die Regelungen richten. Zwei dieser Verfahren waren am 11.06.2024 Thema einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg.

An den zuvor aufgeführten Problemstellungen zeigt sich, welche Auswirkungen die Änderungen mit sich bringen. Die Nachteile daraus können im Einzelfall für Eigentümer zu erhöhten Steuerforderungen führen. Einzelpersonen wird es schwerfallen, sich gegenüber dem Gesetzgeber durchzusetzen und Veränderungen herbeizuführen. Der Bund der Steuerzahler ist an dieser Stelle auf der Seite der Steuerzahler. Er unterstützt in ihrem Sinne Musterprozesse und setzt sich für die Belange der Steuerzahler ein. Damit nimmt der Verein Einfluss auf steuerpolitische Entscheidungen und vertritt die Rechte der Mitglieder gegenüber dem Gesetzgeber.

Am Ende der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht wurden die zwei Musterklagen abgewiesen. Die von den Klägern beantragte Revision vor dem Bundesfinanzhof wurde aber zugelassen. Somit geht die juristische Auseinandersetzung um die Landesgrundsteuer in Baden-Württemberg in die nächste Runde.

Wer sich für eine Mitgliedschaft entscheidet, profitiert von der Unterstützung durch Experten. Ihr Ziel ist es, die Steuerlast zu reduzieren, der Verschwendung von Steuergeldern entgegenzuwirken und das Steuersystem zu vereinfachen. Ebenso setzt sich der Verein für den Abbau von Bürokratie ein. In der Vergangenheit konnte der Bund der Steuerzahler bereits einige Erfolge bewirken. Dazu zählte beispielsweise eine Reform der Abgeordnetenaltersversorgung, der Erhalt der Pendlerpauschale oder auch die Einführung der Schuldenbremse.

Darüber hinaus setzte sich der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg bereits erfolgreich für die steuerliche Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen ein, sowie für eine verbesserte Anerkennung von Kinderbetreuungskosten. An diesen Beispielen zeigen sich die Vorzüge für Mitglieder. Sie können sich darauf verlassen, dass sich die BdSt-Experten gegenüber der Politik und den Entscheidern für ihre Belange einsetzen, beispielsweise im Rahmen von Musterverfahren. Mit verständlichen Informationen und Tipps unterstützt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. die Steuerzahler dabei, das Steuerrecht trotz der Komplexität besser zu verstehen und richtig anzuwenden. Mitglieder erhalten verlässliche Informationen und können sich jederzeit darauf verlassen, Unterstützung zu erhalten.

Mehr erfahren Rund um die Uhr erhalten Mitglieder über das Internet Informationen, auch zum Ausgang des Verfahrens vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg. Zusätzlich steht ein exklusiver Mitgliederbereich im Internet zur Verfügung. Mitglieder werden zudem über ein kostenfreies Wirtschaftsmagazin auf dem Laufenden gehalten und mit relevanten Informationen versorgt. Der "Sonderratgeber Grundsteuer" des Vereins befasst sich explizit mit dem Thema Grundsteuer und enthält nützliche Informationen für Steuerzahler.
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