Immobilien, Betriebsrentenstärkungsgesetz Arbeitgeberzuschuss

Seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist der Arbeitgeberzuschuss verpflichtend

Bild zum Artikel Betriebsrente überprüfen lassen

Rechtlichen Anspruch nutzen und Zuschuss sichern

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist unter Arbeitnehmern beliebt – im Zuge einer Entgeltumwandlung kann ein bestimmter Betrag des Gehalts in einen Sparfonds eingezahlt werden. Dieser soll als Zusatzrente eventuelle Rentenlücken schließen oder im Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit als finanzielle Absicherung dienen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die bAV für Arbeitnehmer noch attraktiver gemacht, Unternehmen sind beispielsweise zum Arbeitgeberzuschuss verpflichtet.
Teilen per:
Mehr über den Arbeitgeberzuschuss lesen

Betriebsrentenstärkungsgesetz – was hat sich unter anderem beim Arbeitgeberzuschuss geändert?

Mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) sind im Bereich bAV einige Änderungen in Kraft getreten. Arbeitnehmer genießen Vorteile wie Einsparungen bei Steuern und Sozialversicherung sowie Flexibilität bei Beitragszahlungen. Die bAV ist nun sogar auf einen neuen Arbeitgeber übertragbar; der Sparbetrag ist auch Hartz-IV-sicher.

Für Arbeitgeber bedeuten die Änderungen des BRSG hingegen neue Verpflichtungen. Sie sind unter anderem zum Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent verpflichtet, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Dies gilt nicht nur für die ab dem 1. Januar 2019 abgeschlossenen Neuverträge, sondern ab dem 1. Januar 2022 auch für ältere Verträge. Bei Geringverdienern mit einem Bruttogehalt von bis zu 2.575 Euro kann der Arbeitgeber durch zusätzliche Förderbeiträge nach § 100 EStG von bis zu 30 Prozent (maximal 288 Euro pro Jahr und Mitarbeiter) profitieren.

Um Fehler zu vermeiden und sicherzugehen, dass die Betriebsrente auch optimal zum Unternehmen passt, ist es ratsam, die bAV-Verwaltung von einem Experten auf die aktuell geltenden Bestimmungen hin überprüfen zu lassen.

Unternehmen sollten ihre Betriebsrente überprüfen lassen

Betriebsrentenstärkungsgesetz - Arbeitgeberzuschuss
Ein Grund zu jubeln für viele Arbeitnehmer

Jedes Unternehmen ist anders aufgestellt und hat sein eigenes, individuelles Versorgungssystem. Auch bestehende bAV-Verträge können durch einzelvertragliche Regelungen sowie durch Versorgungsordnungen und Betriebsvereinbarungen einen Arbeitgeberzuschuss, unabhängig vom Pflichtzuschuss, beinhalten. Deshalb lohnt es sich für Unternehmen, die durch die neuen bAV-Verpflichtungen möglichen Zuschussdoppelungen zu entlarven und das System entsprechend anzupassen.

Ein erfahrener, auf bAV spezialisierter Versicherungsmakler berät Unternehmen fachkundig und ermittelt optimal passende Lösungen.

BRANDCONSULT – so sind Unternehmen fachkundig und rechtssicher beraten

Unternehmen, die sich für BRANDCONSULT entscheiden, profitieren hinsichtlich Versicherungen wie der bAV von einer umfassenden, fachkundigen Beratung inklusive Risikoanalyse. Das Team kann auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen und ist stets über den aktuellen Stand der Entwicklungen informiert.

Bei den unabhängigen Versicherungsmaklern stehen immer die Interessen des Klienten im Vordergrund, da diese Kraft Gesetzes treuhändischer Sachwalter des Kunden sind. Die Beratung darf aufgrund der gesetzlichen Erfordernis nie zugunsten von Versicherungsgesellschaften oder Banken ausfallen. Bei BRANDCONSULT werden ausschließlich Produkte empfohlen, die von den erfahrenen Versicherungsmaklern objektiv analysiert und in der Regel von unabhängigen Instituten bis ins Detail geprüft wurden.

BRANDCONSULT-Unternehmensgründer Andreas Brand berät Unternehmen seit über 25 Jahren in Sachen bAV und kann mehr als 600 zufriedene Unternehmenskunden mit tausenden Arbeitnehmern verzeichnen. BRANDCONSULT hat zwar seinen Sitz nahe Hamburg, bietet den Service jedoch für Unternehmen und Arbeitnehmer deutschlandweit an. Interessenten können sich online oder telefonisch für eine kostenlose Erstberatung anmelden.
Impressum
BRANDCONSULT GmbH
Herr Andreas Brand
Industriestraße 10 F
25462 Rellingen
Deutschland
USt-IdNr.: DE308914529
Steuernummer: 18/296/02904
HRB 12781 PI
IHK Kiel
T: 0049-4101-6010888
@: anfragebrandconsult.de
Mehr über BRANDCONSULT