Externer Datenschutzbeauftragter bietet entscheidende Vorteile
Laut DSGVO ist unter bestimmten Bedingungen ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter (DSB) zu benennen. So ist die Bestellung für Unternehmen, die einer Kerntätigkeit nachgehen, die aus datenschutzrechtlicher Sicht besonderer Kontrolle bedarf, bindend. Ein Beispiel dafür wäre die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in einem Krankenhaus. Auch Unternehmen, die hauptsächlich mit personenbezogenen Daten handeln, müssen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen.
Ob die Position intern oder extern besetzt wird, kann ein Unternehmen frei entscheiden. Die meisten benennen einen externen Datenschutzbeauftragten, da dieser über spezifisches Fachwissen verfügt und keine internen Ressourcen beansprucht werden müssen. Zudem treten bei einer externen Bestellung keine Interessenskonflikte auf und das Unternehmen spart Geld für teure Schulungen.
Eine fehlende oder nicht rechtzeitige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes sanktioniert.
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Aufgaben und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten
Die Aufgaben und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten sind in der DSGVO genau geregelt. So obliegt es dem DSB, die Verantwortlichen, die Auftragsverarbeiter und die Beschäftigten zu unterrichten und zu beraten, die Einhaltung der DSGVO und der nationalen Sonderregelungen zu überwachen, die Mitarbeiter zu sensibilisieren und zu schulen, das Unternehmen im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung zu beraten und zu überwachen sowie mit der Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten. Der DSB wirkt jedoch nur auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hin, die Verantwortung dafür trägt das Unternehmen selbst. Unter Umständen muss der Geschäftsführer sogar mit seinem Privatvermögen haften.
Auch für Unternehmen, die nicht unter die Bestellpflicht fallen, empfiehlt sich die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten, da dieser für eine effektive Umsetzung der DSGVO sorgt. Bei der Auswahl sollten Unternehmen auf die berufliche Qualifikation des Datenschutzbeauftragten achten. Ein Nachweis für eine fundierte Ausbildung und geprüftes Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzes und der Datenschutzpraxis stellen unter anderem das TÜV- oder das DEKRA-Siegel dar.
Externer Datenschutzbeauftragter aus Hamburg: Spezialisiert auf den Mittelstand
Kompetente Unterstützung in Sachen Datenschutz bietet die Deutsche Datenschutz Consult mit Sitz in Hamburg an. Das Experten-Team, bestehend aus Volljuristen, IT-Experten und Betriebswirten, die zusätzlich TÜV- und DEKRA-geprüfte Datenschutzbeauftragte sind, ist vor allem auf den Mittelstand spezialisiert. Die Experten kennen somit dessen Bedarf und können ihm dank einer teilweise automatisierten und effizienten Arbeitsweise kostengünstige Preise anbieten. Konkret bietet die Deutsche Datenschutz Consult drei verschiedene Leistungspakete, die bereits ab 150 Euro pro Monat erhältlich sind.
Die Experten beraten kleine und mittlere Unternehmen in ganz Deutschland hauptsächlich per Telefon, Video-Call oder E-Mail, kommen aber bei Bedarf auch ins Unternehmen. Am Anfang steht die sofortige elementare Absicherung im Fokus. Danach sorgen die Experten für eine kontinuierliche Verbesserung des Datenschutzes im Unternehmen. Zudem haben Kunden die Möglichkeit, sich zertifizieren zu lassen und dadurch das Datenschutzsiegel der Deutschen Datenschutz Consult zu erhalten. Damit können sie sich gegenüber Kunden und Geschäftspartnern als verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner hervorheben.
- Herr Oliver Siernicki
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