Die neue Datenschutzgrundverordnung - worauf Unternehmen achten müssen
Die neuen Datenschutzrichtlinien der EU-DSGVO sind seit dem 25. Mai 2018 europaweit für alle Unternehmen verpflichtend, die mit personenbezogenen Daten arbeiten. Davon sind auch alle Betriebe in Deutschland betroffen, die mehr als acht Mitarbeiter beschäftigen.
Die EU-DSGVO soll bewirken, dass sensible Daten gerade im Bereich des digitalen Austausches und der Speicherung besser geschützt werden. Betroffene Unternehmen stehen in der Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, der sich um die Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen kümmert.
Zum Aufgabenfeld zählen ferner die Schulung der Mitarbeiter sowie die Angleichung der technischen und organisatorischen Prozesse. Dies beinhaltet auch die Implementierung einer Datenschutz-Risiko-Analyse sowie von Datenschutz-Folgeleistungen.
Kann auf Anfrage der Behörde die Einhaltung der Maßnahmen nicht vollständig und fehlerfrei nachgewiesen werden, drohen Bußgelder im Ausmaß von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Umsatzes des vorangegangenen Jahres. Unter bestimmten Umständen haftet der Geschäftsführer des betroffenen Unternehmens sogar mit seinem Privatvermögen.
Zum Thema
Ist die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten ratsam?
Grundsätzlich steht es dem Unternehmen frei, einen Mitarbeiter mit dem Amt des Datenschutzbeauftragten zu betrauen. Um jedoch sicherzugehen, dass die Maßnahmen adäquat und rechtskonform umgesetzt werden, sind fundierte Kenntnisse in den relevanten juristischen und informationstechnischen Bereichen erforderlich.
Dies setzt mehrere umfassende Schulungen sowie kontinuierliche Weiterbildungen voraus, um stets auf dem aktuellen Stand der Datenschutzentwicklungen zu bleiben. Bestimmte Positionen, bei denen ein Interessenkonflikt auftreten kann, sind für die Beauftragung als Datenschutzbeauftragter ausgeschlossen. Hierunter fallen neben dem Inhaber auch Geschäfts-, Betriebs- und IT-Leiter.
Kleine und mittlere Unternehmen sollten vor der Ernennung die zwei Faktoren Zeit und Geld im Auge behalten: Zum einen ist schnelles Handeln gefragt, da sonst finanzielle Sanktionen drohen. Zum anderen lohnt es sich finanziell mehr, professionelle Hilfe zu engagieren und von der dadurch bewirkten Kosten-Nutzen-Effizienz zu profitieren.
Externer Datenschutzbeauftragter für den Raum Dortmund - pragmatische Lösung für KMU
Die Deutsche Datenschutz Consult bietet deutschlandweit KMU Unterstützung bei der Umsetzung der neuen EU-DSGVO-Maßnahmen an.
Die erfahrenen Datenschutzexperten kennen sich mit den aktuellen Datenschutzanforderungen aus. KMU, die sich für die Hilfe eines externen Datenschutzbeauftragten der Deutschen Datenschutz Consult entscheiden, profitieren von einer umfassenden und vergleichsweise kostengünstigen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen sowie einer Betreuung, die bei Änderungen der Gesetzeslage auch die lückenlose Angleichung umfasst.
Das Leistungsspektrum schließt neben der Integration der erforderlichen Maßnahmen die Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichts, die Beratung der Geschäftsführung, die In-Kenntnis-Setzung über neue Datenschutzrichtlinien sowie die Bearbeitung von Verbraucher- und Behördenanfragen ein.
Der Service der Deutschen Datenschutz Consult ist in Paketen buchbar, die sich optimal auf den Umfang der Datenschutzmaßnahmen ausrichten. Dies bedeutet etwa für Kleinstunternehmen mit geringen Datenschutzanforderungen Kosten von 150 Euro pro Monat, für kleine Unternehmen mit mittleren Datenschutzanforderungen werden 250 Euro im Monat fällig. Mittelgroße Unternehmen mit umfangreichen Datenschutzmaßnahmen können sich mit monatlich 500 Euro effizient vor drohenden Bußgeldern schützen.
- Herr Oliver Siernicki
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