Hohe Geldstrafen bei Verstoß gegen das neue Datenschutzgesetz
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung gewinnen das Sammeln personenbezogener Daten und deren Verwaltung stetig an Bedeutung: Künftig sollen Verstöße gegen die EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung schärfer sanktioniert werden. Für Unternehmen bedeutet dies einen schnellen Handlungsbedarf. Ab dem 25. Mai dieses Jahres kann eine Missachtung der neuen Regelungen einen finanziellen Verlust von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes beziehungsweise von bis zu 20 Millionen Euro zur Folge haben. In einigen Fällen muss dann sogar der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen haften. Um sich vor Strafen zu schützen, lohnt sich die Beauftragung eines Spezialisten. Dieser erkennt vermeidbare Risiken und kann entsprechende Maßnahmen einleiten, die für einen Rundum-Schutz sorgen.
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Der Datenschutzpflicht nachkommen und die Reputation schützen
Es sind aber bei Weitem nicht nur hohe Geldstrafen, die einem Unternehmen schaden können. Erfährt die Öffentlichkeit von einem nicht sachgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten, entsteht in der Regel ein massiver Ruf- und Vertrauensverlust. Die Folge: Die Kundennachfrage geht stark zurück und kann ein existenzbedrohendes Ausmaß annehmen. Dabei betrifft das neue Gesetz nicht ausschließlich große Unternehmen. Auch kleinere Betriebe, die Datenschutz oftmals als Nebensächlichkeit betrachten, werden in nächster Zeit für ihre Nachlässigkeit härter bestraft. Neben Transparenz- und Informationspflichten bestehen auch eine umfassende Dokumentationspflicht und die Pflicht, eine Datenschutzfolgenabschätzung abzugeben. Die rechtlichen, betrieblichen und technisch-organisatorischen Anforderungen an Unternehmen sind hoch und bei einer internen Umsetzung meist mit beachtlichen Kosten für Weiterbildungen und Schulungen verbunden. Deutlich günstiger und weniger zeitaufwendig ist es, sich an einen externen Datenschutzbeauftragten zu wenden. Ein erfahrener Dienstleister ist stets auf dem neuesten Stand der Entwicklungen und verhilft Unternehmen innerhalb kurzer Zeit zu vollständiger Datensicherheit.
Externer Datenschutzbeauftragter für Saarbrücken: Rundum-Schutz und Gütesiegel
Für Unternehmen kleinerer und mittlerer Größe eignet sich ein Datenschutz-Experte wie die Deutsche Datenschutz Consult mit einer Spezialisierung auf KMU. Dieser Fokus erlaubt eine Automatisierung vieler Arbeitsprozesse: So lassen sich unter geringem Personalaufwand Datenschutzmaßnahmen zügig und kostengünstig umsetzen. Zum Team des modernen Dienstleistungsunternehmens gehören unter anderem TÜV- und DERKA-zertifizierte Datenschutzbeauftragte, Rechtsanwälte und IT-Experten, die deutschlandweit Betrieben zu einem kompromisslosen Datenschutz verhelfen. Zur Auswahl stehen hierbei drei unterschiedliche Leistungspakete, die an die individuellen Bedürfnisse von Unternehmen angepasst sind. Im Rahmen einer ausführlichen Beratung - persönlich, telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz - sorgen die Experten vorrangig für eine sofortige rechtliche Absicherung, die innerhalb eines Quartals zu einer vollständigen EU-DSGVO-Konformität weiterentwickelt wird.
Aufgrund der Aufmerksamkeit, die dem Thema Datenschutz in letzter Zeit in den Medien entgegengebracht wurde, achten auch Verbraucher vermehrt auf Datensicherheit. Sie begegnen ungeprüften Anbietern mit Skepsis. Aus diesem Grund erhalten Unternehmen, die von der Deutschen Datenschutz Consult als "sicher" eingestuft werden, ein offizielles Gütesiegel, das sie in ihrer Geschäftskommunikation und bei ihrem Web-Auftritt einsetzen können. Das offizielle Zertifikat signalisiert Kunden eine hohe Vertrauenswürdigkeit und Verantwortungsbewusstsein hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten.
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