Die EU-DSGVO verlangt von Unternehmen verschärfte Maßnahmen
Die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist ab dem 25. Mai 2018 für Unternehmen verpflichtend, die mit personenbezogenen Daten arbeiten. Das bedeutet, dass Firmen mit einer Belegschaft ab neun Personen bereits in der Pflicht stehen, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Umgang mit sensiblen Daten europaweit zu vereinheitlichen und auf diese Weise die sensiblen Informationen besser schützen zu können sowie den Austausch im europäischen Binnenmarkt zu erleichtern. Unternehmen sollten jetzt handeln: Denn durch die verschärften Bestimmungen stehen die Geschäftsführer vieler Unternehmen in der Pflicht, jederzeit die Umsetzung der neuen Datenschutz-Maßnahmen nachweisen zu können.
Wird dies nicht gewährleistet, so drohen hohe Bußgelder, die für betroffene Unternehmen im Einzelfall bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des vorangegangenen Jahresumsatzes bedeuten. Um einen solchen Schaden zu umgehen, ist es notwendig, Expertenrat einzuholen.
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Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ist gefragt
Gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen, die sich noch nicht ausreichend auf die neuen Datenschutz-Richtlinien eingestellt haben, stellt sich jetzt die Frage, wie sie möglichst effizient handeln können. Entscheidend ist, dass sich Geschäftsführer um die Befolgung der Datenschutzrichtlinien kümmern und ferner Sorge tragen müssen, dass ein Datenschutzbeauftragter ernannt wird.
Diese Aufgabe darf intern nur von einem Mitarbeiter übernommen werden, der dafür qualifiziert ist, der folglich juristische und informationstechnische Kenntnisse aufweist und keinerlei Position besetzt, die einen Interessenkonflikt hervorrufen kann. Inhaber, Geschäftsführer, Betriebsleiter, IT-Leiter, kaufmännische Leiter und Personalleiter können in der Regel nicht zum Datenschutzbeauftragten ernannt werden.
Die Besetzung einer neuen Stelle für einen internen Datenschutzbeauftragten lohnt sich hingegen für die meisten KMU hinsichtlich des Pensums sowie der Kosten nicht. Hier empfiehlt sich die Hilfestellung durch einen professionellen externen Datenschutzbeauftragen.
Externer Datenschutzbeauftragter für Nürnberg - die Deutsche Datenschutz Consult bietet maßgeschneiderte Leistungspakete
Die Deutsche Datenschutz Consult betreut deutschlandweit kleine und mittelständische Unternehmen in Sachen aktuelle Datenschutz-Entwicklungen und bietet ihnen einen rechtssicheren und vergleichsweise kostengünstigen Service.
Die Datenschutz-Experten sind qualifiziert und TÜV- oder DEKRA-zertifiziert. Auf breit gefächerte Erfahrung und fundiertes Fachwissen über den aktuellen Entwicklungsstand wird viel Wert gelegt, sodass sich die von der Deutschen Datenschutz Consult betreuten Unternehmen auf einen rechtssicheren Service verlassen können.
Und dabei erweist sich der erstklassige Service dank der Leistungspakete, die sich individuell an die Unternehmensgröße und die erforderlichen Datenschutzmaßnahmen anpassen, als vergleichsweise kostengünstig. Unternehmen profitieren von einer rechtssicheren Dienstleistung, die optimal auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Die pragmatischen Lösungsansätze verfolgen im ersten Schritt eine sofortige und elementare Absicherung gegen Bußgelder. Im zweiten Schritt kümmern sich die Experten der Deutschen Datenschutz Consult um die kontinuierliche Verbesserung des Datenschutzes. Neben der Schulung von Mitarbeitern und der Beratung der Geschäftsführung zählen hierzu die Erstellung von Verfahrensverzeichnissen und des jährlichen Tätigkeitsberichts, die Beantwortung von Anfragen von Verbrauchern und Behörden sowie das Bereitstellen von Informationen über neue Entwicklungen.
- Herr Oliver Siernicki
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