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Externer Datenschutzbeauftragter für München gewährleistet DSGVO-Konformität

Ab dem 25. Mai 2018 findet die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Anwendung. Diese vereinheitlicht das Datenschutzrecht innerhalb der EU und bringt für Unternehmen viele Änderungen zur bisherigen Rechtslage mit sich. Werden die neuen Vorgaben verspätet oder nicht rechtskonform umgesetzt, drohen hohe Bußgelder. Deshalb ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein externer Datenschutzbeauftragter für München bietet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen genau die Unterstützung an, die sie brauchen.
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Welche neuen Regelungen bringt die DSGVO mit sich?

Die DSGVO erhöht die rechtlichen, betrieblichen und technisch-organisatorischen Anforderungen an den Datenschutz. Neu sind zum Beispiel Transparenz- und Informationspflichten für datenverarbeitende Unternehmen, die die Rechte der Nutzer stärken. Wenn ein Unternehmen Daten direkt beim Betroffenen erhebt, muss er diesem Informationen wie Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Zweck der Datenverarbeitung und die Dauer der Datenspeicherung schriftlich zukommen lassen. Ebenso können Betroffene jederzeit von ihrem Recht auf Löschung der eigenen Daten Gebrauch machen.

Der Datenschutzverantwortliche muss alle Verfahren, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, übersichtlich auflisten und sorgfältig dokumentieren. Ebenfalls neu ist die Datenschutzfolgenabschätzung, bei der einzelne Prozesse daraufhin überprüft werden müssen, ob die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besonders gefährdet sind und - falls dies der Fall sein sollte - entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden müssen, um den Datenschutz gewährleisten zu können.

Die Umsetzung der DSGVO stellt Unternehmen also vor große Herausforderungen. Insbesondere KMU fehlt es häufig am erforderlichen Know-how. Deshalb empfiehlt sich die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten, um den höheren Ansprüchen von Betroffenen gerecht zu werden.

Datenschutzbeauftragten besser extern benennen

Externer Datenschutzbeauftragter für München gewährleistet DSGVO-Konformität
Der Partner für den Mittelstand

Für viele Unternehmen ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten sogar verpflichtend. Das gilt zum Beispiel, wenn besonders sensible Informationen wie Gesundheitsdaten verarbeitet werden oder mindestens neun Personen ständig mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind. Zwar kann auch intern ein Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden, hier liegen jedoch häufig Interessenkonflikte vor - der Mitarbeiter muss erst entsprechend geschult werden und kann sich nicht voll und ganz dem Datenschutz widmen, da er zusätzlich andere Aufgaben wahrnimmt.

Als weitaus effizienter erweist sich die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten. Nach einer kurzen Einarbeitung in die Unternehmensprozesse kann der erfahrene Datenschutzprofi direkt mit seiner Arbeit beginnen. Unter anderem überwacht er die Einhaltung der rechtlichen Regelungen, unterrichtet und berät die Verantwortlichen, schult und sensibilisiert Mitarbeiter und fungiert als Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde.

Externer Datenschutzbeauftragter für München - vergleichsweise kostengünstige Hilfe für KMU

Das Datenschutzsiegel als Qualitätsmerkmal nutzen
Das Datenschutzsiegel als Qualitätsmerkmal nutzen

Bei der Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten sollten Unternehmen auf eine entsprechende Qualifikation achten. Als kompetenter Ansprechpartner gilt die Deutsche Datenschutz Consult mit Sitz in Hamburg. Der Dienstleister betreut ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen und bietet ihnen kostengünstige und pragmatische Lösungen an. Die externen Datenschutzbeauftragten haben eine fundierte Ausbildung absolviert und wurden vom TÜV oder der DEKRA geprüft. Darüber hinaus gehören auch Volljuristen, IT-Experten und Betriebswirte zum Experten-Team, das KMU in ganz Deutschland per Telefon, Video-Call, E-Mail oder auf Wunsch vor Ort berät.

Durch die Nutzung einer Datenschutz-Management-Plattform, auf der viele manuelle Prozesse automatisiert und vereinfacht ablaufen, können die externen Datenschutzbeauftragten mit weniger Personalaufwand schneller und kostengünstiger arbeiten. Nach der Benennung des persönlichen Datenschutzbeauftragten sichert dieser das Unternehmen sofort ab und sorgt anschließend für eine kontinuierliche Verbesserung des Datenschutzes gemäß der EU-DSGVO.

Mit der Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten von der Deutschen Datenschutz Consult können Geschäftsführer ihr Unternehmen im Hinblick auf die neue Datenschutz-Grundverordnung absichern und Datenschutz als Qualitätsmerkmal nutzen. Je nach Unternehmensgröße bietet die Deutsche Datenschutz Consult KMU verschiedene Leistungspakete zu günstigen monatlichen Festpreisen an.
Impressum
Deutsche Datenschutz Consult GmbH
Herr Oliver Siernicki
Stresemannstraße 29
22769 Hamburg
Deutschland
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@: infoddsc.de