Der Gesetzgeber macht Ernst
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dient im Wesentlichen zwei Zwecken: Zum einen soll der Datenschutz innerhalb der EU vereinheitlicht werden, zum anderen will der Gesetzgeber durch härtere Strafen das Bewusstsein für die Bedeutung des Datenschutzes schärfen. Zum Vergleich: Bislang lag die Obergrenze für Bußgelder, die aufgrund eines Verstoßes gegen den Datenschutz verhängt werden konnten, bei 300.000 Euro. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung kann das Bußgeld bis zu 20 Millionen Euro betragen. Kleine Unternehmen müssen sich zwar nicht vor solch drakonischen Strafen fürchten, doch die Botschaft des Gesetzgebers ist klar: Kein Unternehmen soll den Datenschutz auf die leichte Schulter nehmen. Doch es sind nicht nur die Behörden, die im Falle einer Datenschutzverletzung gegen ein Unternehmen vor Gericht ziehen: Auch Verbraucher und Wettbewerber achten darauf, dass ein Unternehmen verantwortungsvoll mit personenbezogenen Daten umgeht.
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Die Deutsche Datenschutz Consult bietet kleinen und mittleren Unternehmen Rechtsschutz
Laut Gesetz sind Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeitern (inklusive der Freiberufler und Praktikanten) verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Den meisten kleinen und mittleren Unternehmen fehlen für eine interne Lösung meist das Know-how und auch das Geld. Genau solchen Unternehmen möchte die Deutsche Datenschutz Consult die Möglichkeit bieten, ihren Datenschutz an die neuen Verordnungen anzupassen und sich so rechtlich abzusichern. Vor allem angesichts der Änderungen im Zuge der DSGVO liegt der Fokus ihrer Arbeit zuerst auf der elementaren Absicherung des Unternehmens. Anschließend wird der gesamte Datenschutz sukzessive an die neuen rechtlichen Anforderungen angepasst.
Dank einer an die Bedürfnisse kleinerer und mittlerer Unternehmen angepassten Arbeitsweise können die Datenschutzexperten der Deutschen Datenschutz Consult viele Vorgänge automatisiert bearbeiten und ihren Kunden so günstige Preise anbieten. Je nachdem, wie hoch die Datenschutzanforderungen eines Unternehmens sind, haben sie die Wahl zwischen drei unterschiedlichen Leistungspaketen. Kleinstunternehmen können sich so schon ab 150 Euro pro Monat datenschutzrechtlich absichern. Welches Paket zum eigenen Unternehmen passt, können Interessenten anhand von acht Fragen auf der Webseite der Deutschen Datenschutz Consult selbst ermitteln.
Datenschutz-Siegel bezeugen die strenge Einhaltung der Regeln
Gerade in Zeiten von Datenschutzskandalen wie jüngst bei Facebook ist Datenschutz mehr als bloß eine rechtliche Frage. Kunden und Geschäftspartnern geht es dabei nicht zuletzt um Vertrauen. Somit ist ein verantwortungsvoller Umgang mit personenbezogenen Daten auch ein Qualitätsmerkmal eines Unternehmens, auf das sie genau achten. Deshalb erhalten die Kunden der Deutschen Datenschutz Consult ein Datenschutz-Siegel, das die Einhaltung der geltenden Datenschutzregeln belegt. Dieses Siegel können Unternehmen in ihrer Geschäftskommunikation und auch auf ihrem Online-Auftritt verwenden und so Kunden und Partnern gleichermaßen zeigen, dass sie auf einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Daten zählen können.
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