Krankenkasse zahlt keine UV-Schutzkleidung

Von
Uhr

Teilen per:

Düsseldorf, 24.07.2024 (lifePR) – Die gesetzliche Krankenversicherung kommt nicht für Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens auf – mögen diese auch medizinisch notwendig sein. Daher verneinte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen den Anspruch einer an Sonnenallergie leidenden Frau auf Ausstattung mit UV-Schutzkleidung durch die Krankenkasse (Az.: L 16 KR 14/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des LSG Niedersachen-Bremen .

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/ 

Melden Sie sich für den Newsletter an

Erhalten Sie jede Woche geballtes Wirtschaftswissen und News kostenfrei per E-Mail.

Weitere Artikel

Beliebteste Artikel

Steigende Bestattungskosten – Eine zunehmende finanzielle Belastung

News, Wirtschaft
Russland, Moskau: Von der Moskwa aus sind hinter der Brücke der Kreml und das Hochhaus- und Geschäftsviertel Moskwa City (Hintergrund) zu sehen.

Russland untersagt Verkauf von Raiffeisen-Tochter

Welt, News, Unternehmen, Wirtschaft
Als Nestlé-Europachef informierte Laurent Freixe (r) 2012 über das geplante Nestlé-Werk für Kaffekapseln in Schwerin, zusammen mit dem damaligen Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD, l)

Nestlé-CEO Mark Schneider tritt zurück

Wirtschaft, News, Unternehmen