Balkonkraftwerke sind eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, nachhaltig Strom zu erzeugen. Doch wer zu Hause eines installiert, muss sein Balkonkraftwerk anmelden. Diese Registrierung im Marktstammdatenregister ist Pflicht. Viele Menschen sind sich jedoch unsicher, welche Dokumente sie für eine solche Anmeldung benötigen und wie der Prozess genau abläuft. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte vom Ablauf der Anmeldung für Ihr Balkonkraftwerk bis hin zu allen gesetzlichen Vorgaben, die einzuhalten sind.
Warum müssen Sie ein Balkonkraftwerk anmelden?
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, sein Balkonkraftwerk anzumelden. Das dient mehreren Zwecken. Zum einen stellt dies sicher, dass die Anlage allen geltenden Vorschriften und technischen Anforderungen entspricht und keine Gefahr besteht. Zum anderen ermöglicht dies dem Netzbetreiber, den vom Balkonkraftwerk erzeugten Strom in die Netzplanung zu integrieren. Damit werden mögliche Konflikte bei der Einspeisung verhindert und die Stabilität des Stromnetzes gewährleistet. Besonders durch die fallende Preisentwicklung von PV-Anlagen 2024 und die zunehmende Beliebtheit ebendieser wird eine Registrierung immer wichtiger.
Wo muss das Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Das Solarpaket I sorgte 2024 für eine Vereinfachung des bürokratischen Prozesses, um ein Balkonkraftwerk anzumelden. Jetzt reicht eine Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur aus und eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig. Das neue Balkonkraftwerk im MaStR kann online registriert werden und sollte innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen. Nachdem das Balkonkraftwerk angemeldet wurde, informiert die Bundesnetzagentur den zuständigen Netzbetreiber automatisch über die neue Anlage.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Balkonkraftwerke
Neben Dingen wie der Solardachpflicht in NRW gelten in Deutschland auch für Balkonkraftwerke verschiedene Gesetze und technische Richtlinien. Regelungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der VDE-Normen definieren die Anforderungen und Sicherheitsstandards für den Anschluss des Balkonkraftwerks an das Hausnetz. Hierzu gehören vor allem Vorgaben zur maximalen Wechselrichterleistung und die Nutzung eines wechselrichtergebundenen Netztrennsystems, welches die Netzsicherheit gewährleistet. Mit dem Solarpaket I wurde die erlaubte Wechselrichterleistung 2024 auf 800 Watt angehoben. Außerdem ist ein Schuko-Stecker zur Einspeisung erlaubt, wenn dieser die gegebenen Sicherheitsvorgaben erfüllt. Immer wieder wird auch über das Solarpaket II diskutiert.
Balkonkraftwerk anmelden: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerkes ist unkompliziert und kann in wenigen Schritten online durchgeführt werden. Betreiber sollten vor der Registrierung jedoch sicherstellen, die notwendigen Unterlagen und Daten griffbereit zu haben. Dann lässt sich der gesamte Prozess in wenigen Minuten abschließen und dem Betrieb des Balkonkraftwerkes steht nichts im Weg.
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister
Anlaufstelle für das Anmelden des Balkonkraftwerks ist das MaStR der Bundesnetzagentur. Hier müssen alle Stromerzeugungsanlagen erfasst werden, unabhängig von ihrer Größe oder der Menge des erzeugten Stroms. Die Registrierung dient der Erfassung und Transparenz aller dezentralen Energiequellen in Deutschland. Ohne einen Eintrag im MaStR ist der offizielle Betrieb nicht gestattet, weshalb dieser Schritt unverzichtbar ist. Die Anmeldung erfolgt online und kann innerhalb weniger Minuten abgeschlossen werden.
Das Balkonkraftwerk kann online angemeldet werden. Die Startseite des MaStR bietet bereits die benötigte Auswahl, um zum Registrierungs-Formular für ein Balkonkraftwerk zu kommen. Hierfür müssen von der Startseite aus folgende Auswahloptionen nacheinander gewählt werden:
- Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs: Wird ein Balkonkraftwerk neu in Betrieb genommen und registriert, ist diese Auswahl notwendig. Für Wechsel und Stilllegung stehen andere Buttons zur Verfügung.
- Registrierung einer Solaranlage: Das MaStR listet das Balkonkraftwerk in der Kategorie der Solaranlagen. Daher muss diese Option gewählt werden.
- Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk): Das ist die Art der Solaranlage, als die ein Balkonkraftwerk im MaStR registriert wird.
Ist die richtige Auswahl getroffen, bestimmt ein kurzer Fragebogen, welche Schritte zur Registrierung des Balkonkraftwerks nötig sind. Bei Bedarf werden im Anschluss einige persönliche Daten abgefragt und ein Passwort für das Benutzerkonto vergeben. Dann werden die Daten der Solar-Technik abgefragt. Bei erfolgreicher Registrierung erhält man abschließend eine Registrierungsbestätigung und das Balkonkraftwerk ist offiziell angemeldet.
Welche Unterlagen sollten vorbereitet werden?
Damit die Registrierung des Balkonkraftwerkes schneller vonstattengeht, ist es sinnvoll, alle erforderlichen Daten und Informationen griffbereit zu haben. Zu den wichtigsten Unterlagen gehören:
- Technische Datenblätter: Anzahl und Leistung der Solarmodule und des Wechselrichters sowie Angaben zur Leistungsbegrenzung.
- Informationen zur Anlage: Hier werden der Standort der Anlage und das Datum der Inbetriebnahme benötigt.
- Persönliche Daten: Daten des Betreibers.
Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Finanzamt anmelden?
Balkonkraftwerke sind primär für den Eigenverbrauch konzipiert und produzieren vergleichsweise kleine Mengen an Strom. Deshalb speisen die Anlagen eher selten Strom ins öffentliche Netz ein oder profitieren von steuerlichen Vereinfachungen. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist daher nicht nötig. Anders sieht es bei großen Solaranlagen aus: Hier lohnt sich Photovoltaik mit seiner hohen Stromproduktion durchaus zum Einspeisen ins Netz, wodurch auch steuerliche Aspekte wie die Umsatzsteuerbefreiung oder mögliche Einspeisevergütungen relevant werden können. Daher ist es ratsam, sich über die aktuellen steuerlichen Bestimmungen für ein Balkonkraftwerk zu informieren, um eventuelle Sonderregelungen oder zukünftige Änderungen im Blick zu behalten.

Was passiert, wenn man sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet?
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim MaStR ist Pflicht. Eine fehlende Registrierung kann daher als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Hierbei können Geldstrafen fällig werden und die Anlage muss nachträglich registriert werden. Wer seine Anlage also von Anfang an anmeldet, vermeidet unnötigen bürokratischen Aufwand.
Darüber hinaus kann sich ein fehlendes Anmelden des Balkonkraftwerkes auch auf Versicherungsansprüche auswirken. Im Falle eines Schadens durch einen technischen Defekt könnte die Versicherung Nachweise über eine ordnungsgemäße Registrierung fordern und sich bei fehlender Anmeldung weigern, den Schaden zu ersetzen. Auch Hersteller können im Schadensfall eine Registrierungsbestätigung fordern, um sicherzugehen, dass das Balkonkraftwerk richtig betrieben wurde.
Im Extremfall kann eine nicht registrierte Anlage auch vom Netz genommen werden, wenn der Netzbetreiber sie als ein zu hohes Sicherheitsrisiko ansieht. So wird vermieden, dass überschüssiger Strom der Anlage ins Stromnetz eingespeist wird.
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