Düsseldorf, 20.12.2023 (lifePR) – Ein Rettungswagen überquert bei Rot eine Kreuzung. Dort kollidiert er mit einem bei Grün querenden Fahrzeug, dessen Fahrer ihn trotz Blaulicht und Martinshorn übersehen und überhört hat. ARAG Experten verweisen auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, wonach die Haftungsquote in einem solchen Fall 50 zu 50 beträgt (Az.: 17U121/23).
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Auch ein Rettungswagen muss vorsichtig fahren
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