Düsseldorf, 15.05.2024 (lifePR) – Wenn Inhaftierte krank werden, kommt in der Regel die Vollzugsbehörde für ihre Behandlungskosten auf. Was aber, wenn sie ausbrechen? Dann zahlt nach Auskunft der ARAG Experten nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Hannover die Krankenkasse, denn schließlich unterbreche die Flucht den Vollzug (Az.: S 11 KR 285/19 KH).
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