Düsseldorf, 16.02.2024 (lifePR) – … sollte man sie streiten lassen. Zumindest, wenn es sich um Hund und Katze handelt, die wenig Sympathie füreinander haben. Doch als der Nachbarhund sich Zugang zu ihrem Grundstück verschaffte und auf ihre Katze losging, handelte die Besitzerin der Samtpfote instinktiv und wollte ihrem Stubentiger mit einem Besen zu Hilfe eilen, mit dem sie gerade Schnee fegte. Beim Eingreifversuch stolperte sie allerdings und fiel der Länge nach hin. Dabei verletzte sie sich an Handgelenk und Knie. Daraufhin forderte sie Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Hundehalter. In zweiter Instanz hatte ihre Klage nach Angaben der ARAG Experten Erfolg: Die Richter waren der Ansicht, dass ein Tierhalter nicht nur für Verletzungen haftet, die sein Tier unmittelbar verursacht. Vielmehr seien auch Fälle umfasst, in denen andere Personen beim Versuch zu helfen verletzt werden (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 4 U 249/21).
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