Düsseldorf, 17.04.2024 (lifePR) – ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Bauarbeiten am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr überwachen und Abschlags- oder Schlusszahlungen sorgfältig prüfen muss. Zahle der Verwalter pflichtwidrig Abschläge, hafte er – allerdings erst dann, wenn eine (Nach)Erfüllung durch den Werkunternehmer nicht mehr möglich ist (Az.: V ZR 162/22).
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