Mit dem Beschluss vom 26. Oktober soll das Reisekostenrecht und die Unternehmensbesteuerung vereinfacht werden, sofern der Bundesrat zustimmt. Während das Reisekostenrecht 2014 zur Geltung kommt, soll die Unternehmensbesteuerung dieses Jahr in Kraft treten und für alle offenen Fälle gelten.
Damit die Reisekostenabrechnung für Arbeitnehmer leichter wird, hat man sich bei der Verpflegungsmehraufwendung bei Mindestabwesenheitszeiten von 8 Stunden und mehrtägigen Abwesenheiten, auf eine Pauschale von 12€ geeinigt und bei einer Abwesenheit von 24 Stunden auf 24€. Wegfallen soll auch die sogenannte Escape-Regelung bei der Definition einer regelmäßigen Arbeitsstätte. Die Mehraufwendungen, die für eine berufsbedingte doppelte Haushaltsführung anfallen, können mit bis zu 1.000€ monatlich geltend gemacht werden, statt wie bisher abhängig von der Größe der Wohnung. Mahlzeiten können außerdem durch die neue Regelung vereinfacht, mit 25% vom Arbeitgeber, besteuert werden.

Beim überarbeiteten Unternehmenssteuerrecht soll der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag für die Einkommens- und die Körperschaftssteuer von 511.500 € auf 1 Million € und bei gemeinsam veranlagten Ehegatten auf das doppelte erhöht werden, was vornehmlich KMUs entlasten dürfte. Außerdem können künftig fehlerhafte Bilanzansätze und formelle Fehler des Gewinnabführungsvertrages im Nachhinein korrigiert werden, statt zu einem Wegfall der Organschaft zu führen. Die ursprünglichen Pläne der Schwarz-Gelben Regierung bezüglich einer noch größeren Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung wurde jedoch wieder fallengelassen. Der sogenannte Zwölf-Punkte-Plan hätte zu Steuerausfällen von ca. 2 Milliarden € jährlich geführt.