Düsseldorf, 21.02.2024 (lifePR) – Ein Arbeitgeber kann das Urlaubsgeld nicht einseitig von einer bisher jährlichen Einmalzahlung auf monatliche Zahlungen umstellen, damit der Mindestlohn erreicht wird. Die Regel, wonach ein Schuldner "im Zweifel" früher zahlen darf, hilft dem Arbeitgeber nach Auskunft der ARAG Experten laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg nicht weiter (Az.: 3 Sa 4/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LAG Baden-Württemberg .