Dienstleistung, Unternehmensnachfolge Bonn

Beratung zur Unternehmensnachfolge: In Bonn unterstützen Experten

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Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht, Köln, Bonn, Düsseldo

Viele Unternehmer wünschen sich, dass ihr Lebenswerk auch nach dem eigenen Ausscheiden weitergeführt wird. Für andere kommt mangels Nachfolgekandidaten nur ein Verkauf infrage oder es wird nach externen Investoren gesucht. In jedem Fall ist die Nachfolge ein wichtiger Prozess, der möglichst frühzeitig in Angriff genommen werden sollte. So lassen sich Kapital und Arbeitsplätze sichern. Eine Kanzlei unterstützt Familienunternehmen bei der Unternehmensnachfolge von Bonn aus deutschlandweit.
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Nachfolgeplanung als komplexer Prozess

Eine gut vorbereitete Unternehmensnachfolge trägt dazu bei, dass die Wünsche des Unternehmers auch mit dem eigenen Ausscheiden berücksichtigt werden. Oftmals steht für ihn der Erhalt des Unternehmens an erster Stelle. Auf der anderen Seite dient der Vorgang dem Schutz der Arbeitskräfte, des Vermögens und insbesondere bei kleinen Unternehmen der Altersvorsorge. Zur Nachfolge stehen unterschiedliche Lösungen zur Auswahl, beispielsweise die Suche nach einem externen Investor, die Übergabe an einen langjährigen Mitarbeiter oder die Übergabe an ein Familienmitglied. Insbesondere Familienunternehmen wünschen sich familieninterne Lösungen, die jedoch nicht weniger aufwendig und komplex sind. Häufig bestehen, insbesondere bei mitarbeitenden Familienmitgliedern, Verflechtungen bei privaten und betrieblichen Belangen. Zugleich müssen Themen wie die vorweggenommene Erbfolge, Erbverträge sowie die Ansprüche und Pflichtteile anderer Familienmitglieder und Minderjähriger Berücksichtigung finden.

Experten wie der Steuerberater und Rechtsanwalt Stefan Arndt aus Bonn wissen, wie anspruchsvoll die Konstellationen insbesondere bei Personengesellschaften ausfallen können. Im Einzelfall war es beispielsweise erforderlich, als Testamentsvollstrecker tätig zu werden, um die gewünschte Nachfolge durchzusetzen.

Steuerliche Seiten der Nachfolgeregelungen beachten

Im Zuge der Nachfolgeplanung kommen Unternehmen nicht nur mit Themen des Gesellschaftsrechts, des Umwandlungsrechts und des Vertragsrechts in Kontakt, ebenso müssen das Umwandlungssteuerecht, das Erbrecht und letztlich auch das Familien- sowie Arbeitsrecht beachtet werden. Allein beim Thema Erbrecht zeigt sich, wie wichtig es ist, bei allen Schritten die steuerlichen Aspekte zu beachten. Eine Freistellung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist bis zu 100 Prozent möglich. Bei Familienunternehmen gibt es alternativ die Möglichkeit, Bewertungsabschläge vorzunehmen. Die Kanzlei Arndt verfügt als Mitherausgeber des Praxishandbuchs Erbrecht über die entsprechende Expertise und berät im Zuge der Nachfolgeregelung in allen steuerlichen Belangen.

Die Experten erarbeiten gemeinsam mit Unternehmen nachhaltige Konzepte, bei denen möglichst auch Gestaltungsspielräume, beispielsweise zur steuerlichen Optimierung und Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven berücksichtigt werden. Sie müssen dabei nicht nur die Steuern im Blick behalten, sondern mitunter auch die finanzielle Absicherung des ausscheidenden Unternehmers.

Die Kanzlei Arndt aus Bonn begleitet bereits seit vielen Jahren mittelständische bis hin zu großen, börsennotierten Unternehmen bei der Nachfolge. Die Experten für die Unternehmensnachfolge führen durch den sensiblen Prozess, der nicht nur Zeit, sondern auch ein ebenso sensibles Vorgehen erfordert. Insbesondere in den Anfängen der Planung ist häufig Anonymität erwünscht und auch vonnöten, um umsichtig vorgehen zu können.

Unternehmensnachfolge: In Bonn beraten Experten

In der Kanzlei Arndt steht Unternehmen neben dem Inhaber Stefan Arndt als Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht ein Kompetenzteam aus Steuerberatern, Rechtsanwälten sowie Fachanwälten für Steuerrecht zur Seite. Die Experten führen Unternehmen nicht nur durch den Übergabeprozess bis hin zur Überleitung, sondern nutzen diese Phase auch, um zu prüfen, ob für das weitere Vorgehen beispielsweise Stiftungsgründungen oder bei mehreren Gesellschaftern Änderungen der Gesellschaftsform hilfreich sind. Die Experten übernehmen die Vorbereitung und Verhandlungen, die Suche nach Käufern und das Erstellen eines Exposés genauso wie erforderliche Unternehmensbewertungen. Das betrifft auch zivil- und steuerrechtliche Bewertungen der Immobilien, die sich im Betriebsvermögen befinden.

Die Kanzlei begleitet von Bonn aus Unternehmen in ganz Deutschland. Sie ist gerichtlicher Sachverständiger für Steuerrecht und wurde regelmäßig vom "Handelsblatt" und von "FOCUS Money" als Top-Steuerberater ausgezeichnet.
Impressum
Herr Stefan Arndt
Luisenstr. 32
53129 Bonn
Deutschland
T: 0049-228-911730
F: 0049-228-9117320
@: infokanzlei-arndt.com