Finanzbuchführung muss transparent und jeder Zeit einsehbar sein
Das Dienstleistungsspektrum eines Steuerberaters ist umfangreich - und wenn er dann auch noch Fachanwalt für Steuerrecht ist, kann er alle relevanten steuerlichen Bereiche abdecken. Die Finanzbuchführung ist für ein Unternehmen ein ganz wesentlicher Faktor, denn hier werden alle unternehmensbezogenen Vorgänge erfasst, die auf Zahlenwerten basieren. Diese Werte müssen genau dokumentiert und gebucht werden, da sie später für die Bilanz sowie für die Gewinn- und Verlustrechnung benötigt werden. Wichtig ist dabei, dass die Buchführung transparent ist und jederzeit vom Finanzamt eingesehen werden kann. In den Händen eines versierten Steuerexperten sind die Unternehmen auf der sicheren Seite.
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Steuerberater in Bonn
Zu den besten Steuerberatern des Landes gehört laut "Handelsblatt" und "FOCUS Money" die Kanzlei Stefan Arndt aus Bonn. Stefan Arndt ist Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht und arbeitet mit einem hoch qualifizierten Team weiterer Anwälte und Steuerberater zusammen. Die Kanzlei kümmert sich um alle steuerlichen Dinge von der Lohnbuchführung bis hin zu Bilanzberichtigungen. Zum Portfolio gehört aber auch die Beantwortung aller Fragen rund um die Themen "Erben und Schenken" und "Unternehmensnachfolge", des Weiteren Fragen zur Existenzgründung oder zur Betriebsführung. Zudem berät Stefan Arndt als Fachanwalt für das Steuerrecht auch im Steuerstrafrecht und vertritt seine Mandanten in Steuerstrafverfahren vor Gericht.
Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch
Unternehmen können ihre gesamten steuerlichen Vorgänge mit gutem Gewissen an die Kanzlei Stefan Arndt übertragen. Die Experten kümmern sich um den Jahresabschluss und erstellen die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die betrieblichen Steuererklärungen. Dazu gehören auch die Umsatzsteuer-, Körperschaftssteuer- und die Gewerbesteuererklärung. Sollte der Steuerbescheid vom Finanzamt falsch erstellt worden sein - und das ist laut Schätzung des Bundes der Steuerzahler bei jedem dritten Bescheid der Fall - dann legt die Kanzlei Stefan Arndt Einspruch dagegen ein und betreut das Einspruchsverfahren - wenn nötig bis vor den Bundesfinanzhof.
- Herr Stefan Arndt
- Luisenstr. 32
- 53129 Bonn
- Deutschland
- T: 0049-228-911730
- F: 0049-228-9117320