Selbstanzeige aktuell
Es ist vermeintlich ruhig geworden um das Thema "Selbstanzeige". Die mediale Aufmerksamkeit erreichte im Jahr 2013 mit dem Fall "Hoeneß" ihren Höhepunkt, nachdem es zuvor schon öffentlichkeitswirksame Verfahren wegen Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit ausländischem Kapitalvermögen beim ehemaligen Postchef Klaus Zumwinkel oder Alice Schwarzer gegeben hatte. Insgesamt waren die zusätzlichen Steuermehreinnahmen über die Jahre beträchtlich, die meisten Strafverfahren wurden eingestellt oder mit einer Geldstrafe beendet. Heute erreicht die Anzahl der Selbstanzeigen nicht mehr die Dimension dieser Jahre. Der allgemeine Rückgang der Selbstanzeigen hat mehrere Gründe. Nach einer Reihe von Gesetzesverschärfungen, Verwaltungsanweisungen und Gesetzesanpassungen sind die Fehlerquellen für die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige erheblich gestiegen. Zudem hat die öffentliche "Hinrichtung" prominenter Personen nicht dazu beigetragen, dass ein gewisses Grundvertrauen in das gesetzlich garantierte Steuergeheimnis besteht.
Zum Thema
Bewusste und unbewusste steuerliche Verfehlungen
Unabhängig davon wird häufig vergessen, dass die Selbstanzeige ein steuerlich allgemeingültiges Instrument ist, um dem Staat bisher im verborgenen liegende Steuerquellen zu offenbaren. Dieses Instrument ist also nicht nur bei Einkünften aus Kapitalvermögen einsatzfähig, sondern für alle Einkunftsarten und Steuerarten anwendbar. Hier zeigt sich auch der praktische Nutzen einer Selbstanzeige, die - vorausgesetzt professionell vorbereitet - Straffreiheit garantiert. Egal welche steuerliche Verfehlung bewusst oder unbewusst in der Vergangenheit begangen wurde, die Selbstanzeige ist noch immer zu Recht die goldene Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit. Diese Brücke ist steiniger geworden und auch erheblich teurer. Auf der anderen Seite warten aber Straffreiheit und bei professioneller Betreuung ein weitgehend geräuschloses Verfahren auf den "reuigen Steuersünder".
Schnelle und diskrete Hilfe bei Selbstanzeige
Das Steuerstrafrecht bietet nach wie vor die Möglichkeit der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung - die strafbefreiende Wirkung erfordert jedoch rechtzeitiges Handeln und inhaltlich korrekte und vollständige Angaben. Neben üblichen Gefahren der Entdeckung, wie etwa einer angekündigten Betriebsprüfung, begründen das immer engmaschigere Fahndungsnetz der Behörden mit erweiterten Auskunfts- und Informationspflichten sowie abgeschaffte Bankgeheimnisse ein stetig steigendes Entdeckungsrisiko.
Die inhaltlichen Anforderungen an eine Selbstanzeige legen jedenfalls eine professionelle Selbstanzeigeberatung durch Steuerstrafrechtsexperten nahe. Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung muss eine Punktlandung sein und sollte nicht mehr Probleme schaffen, als sie löst. Zudem gilt es bei der Vorbereitung nicht nur strafrechtliche, sondern auch steuerliche Folgen abzuwägen. Die Kölner LHP Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbH begleitet Selbstanzeigen bundesweit und international. Die Steuerstrafrechtsexperten bieten als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater umfassende Beratung von Beginn bis Abschluss des Verfahrens.
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