Dienstleistung, Fachberater Internationales Steuerrecht

Fachberater für Internationales Steuerrecht: Kölner Kanzlei mit internationalem Fokus

Bild zum Artikel Fachberater Internationales Steuerrecht

LHP: Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater PartG mbB

Der Fachberater für Internationales Steuerrecht ist eine Zusatzqualifikation im deutschen Berufsrecht der Steuerberater und als solche eine konsequente Ergänzung der Kompetenzen der Kölner LHP Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB. Vor allem im Bereich der grenzüberschreitenden Steuergestaltung und des internationalen Informationsaustausches gewinnt die Spezialisierung aufgrund der Komplexität des Internationalen Steuerrechts an Bedeutung.
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Internationales Steuerrecht - Risiken und Chancen

Internationales Steuerrecht: Fachberatung von LHP Rechtsanwälte Steuerberater
LHP Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB

Heutzutage haben sehr viele Unternehmer und Privatpersonen Verbindungen zum Ausland. Deutsche Unternehmen erschließen internationale Märkte, internationale Unternehmen investieren in den deutschen Markt, private Vermögen werden grenzüberschreitend angelegt und verwaltet. Nicht immer ist dabei allen Beteiligten die ganze Normen- und Regelungsvielfalt des Internationalen Steuerrechts bewusst. Wirtschaftliche Beziehungen existieren über die Staatsgrenzen hinweg, an denen sich die Steuerhoheit jedoch nach wie vor orientiert. So kann es trotz Doppelbesteuerungsabkommen zur Regelung des Rechts der Besteuerung bei länderübergreifenden Sachverhalten zur Doppelbesteuerung kommen, da die tatsächliche Besteuerung letztlich auf Grundlage der nationalen Steuergesetze erfolgt. Nicht korrekte Verrechnungspreise beim Austausch von Waren oder Dienstleistungen zwischen nahestehenden Unternehmen können zu hohen Steuernachzahlungen führen, Wegzugsbesteuerung oder Exit Tax Steuerpflichtigen unerwartet teuer zu stehen kommen. Fachkundige Beratung im internationalen Steuerrecht ist daher anzuraten, um hohe Steuerzahlungen oder gar steuerstrafrechtlicher Konsequenzen zu vermeiden. Zugleich ergeben sich aber bei grenzüberschreitender Steuergestaltung auch Chancen, um die nationale Steuerlast legal zu mindern. Fachberater für internationales Steuerrecht können diese Chancen aufzeigen und zugleich helfen, ungewünschte oder gar illegale Steuerfolgen zu vermeiden.

Über den Fachberater für Internationales Steuerrecht

Top Steuerkanzlei 2018 - Steuerrechtliche Beratung
Top Steuerkanzlei 2018 - Steuerrechtliche Beratung

Die Komplexität grenzüber-
schreitender Steuer- und Rechtsberatung erfordert ein Höchstmaß an Kompetenz und Erfahrung. Die Aufsichtsbehörde für alle in Deutschland zugelassenen Steuerberater (Bundessteuerberaterkammer) schreibt dazu:

"Die amtliche Verleihung gewährleistet, dass der Steuerberater, der den Fachberatertitel führt, im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen überdurchschnittliche theoretische und praktische Kenntnisse besitzt. Verbraucher können sich daher auf den hohen Qualitätsstandard verlassen, den die Bezeichnung 'Steuerberater' garantiert. Da die genannten Fachberatertitel von den Steuerberaterkammern amtlich verliehen werden, dürfen diese auch als Zusatz zur Berufsbezeichnung geführt werden."

Fachberater für internationales Steuerrecht werden damit dem wachsenden Bedürfnis vieler Unternehmen und Privatpersonen nach zertifizierten Spezialisten im internationalen Steuerrecht ganz besonders gerecht. Die Steuerberaterkammer prüft und bestellt, nach Absolvierung umfassender Lehrgänge, daher seit wenigen Jahren praxiserprobte Fachberater für Internationales Steuerrecht. Da der Fachberatertitel von Steuerberaterkammern amtlich verliehen wird, darf dieser auch als Zusatz zur Berufsbezeichnung geführt werden. Mandanten mit grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Interessen, die sich mit einer Vielfalt an steuerrechtlichen Regelungen und Normen konfrontiert sehen, legen verständlicherweise Wert auf nachweisliche Fachkenntnis ihrer Rechts- und Steuerberater.


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Zertifizierte Fachberatung durch LHP Rechtsanwälte Steuerberater

Lars Kelterborn, Fachberater Internationales Steuerrecht
Lars Kelterborn, Fachberater Internationales Steuerrecht

Die erfahrenen Fachanwälte, Steuerberater und Fachberater von LHP unterstützen Mandanten
mit ihrer Expertise und langjährigen Erfahrung bei internationalen Steuerrechtsfragen und grenz-
überschreitender Steuergestaltung. Die Schwerpunkte als Fachberater für internationales Steuerrecht sind unter anderem steuerliche Beratung von Unternehmen bei internationalen Investments und M&A-Transaktionen sowie Steueroptimierung durch Rechtsformwahl, Abwehrberatung in Zusammenhang mit dem internationalen Informationsaustausch und bei Amts- und Rechtshilfeersuchen, Vermeidung von Doppelbesteuerung unter Berücksichtigung des deutschen Steuerrechts und einschlägiger Doppelbesteuerungsabkommen, Vermeidung von Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außengesetz, laufende Beratung zu Verrechnungspreisen, steuerliche Gestaltung internationaler Unternehmens- und Vermögensnachfolgen, Steueroptimierung bei erbschaftsteuerlichen Fragen sowie bei Stiftungen und Trusts in grenzüberschreitenden Zusammenhängen, Beratung von Unternehmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung.

Als Rechtsanwalt/Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht verfügt Herr Kelterborn als zuständiger Partner über langjährige Erfahrung im Internationalen Steuerrecht. Alle in dieser Spezialmaterie tätigen Berufsträger verfügen bei LHP zudem über wesentliche Auslandserfahrung bei internationalen Kanzleien und Beratungsgesellschaften - beispielsweise in den USA, Luxemburg und der Schweiz und sind mindestens zweisprachig (Deutsch / Englisch). International aufgestellte Mandanten achten auf diese wesentlichen Faktoren und schätzen das hohe Maß an Spezialisierung und Erfahrung.

LHP Rechtsanwälte in Köln und Zürich bieten qualifizierte Beratung und Vertretung im Internationalen Steuerrecht als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater Internationales Steuerrecht. Die Kanzlei zeichnet sich vor allem durch fachübergreifende Kompetenzen, internationale Ausrichtung sowie langjährige praktische Erfahrung mit den Finanzbehörden aus.
Impressum
LHP Luxem Heuel Prowatke – Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Herr Ingo Heuel
Theodor-Heuss-Ring 14
50668 Köln
Deutschland
T: 0049-221-3909770
F: 0049-221-390977333
@: infolhp-rechtsanwaelte.de
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