Erbfolge, Testamente, Unternehmensnachfolgen und Immobilienverkäufe nach polnischem Recht
Immer wieder kommt es vor, dass ursprünglich aus Polen stammende Menschen und Familien unerwartet seitens der Behörden Nachfragen zu den Eigentumsverhältnissen von Immobilien bekommen, die einem längst verstorbenen Vorfahren gehörten. Längst vergessene Nachlassangelegenheiten können aber auch von entfernten Verwandten angestoßen werden, sodass sich in Deutschland lebende Menschen plötzlich mit Formalitäten in Sachen polnisches Erbrecht konfrontiert sehen. In jedem Fall sorgt ein spezialisierter Rechtsanwalt für Rechtssicherheit, die Einhaltung von Fristen, die Geltendmachung von eventuellen Ansprüchen sowie die Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Immerhin kann es um eine nicht unerhebliche Erbschaft gehen, wenn Immobilien im Spiel sind.
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Polnisches Erbrecht unterscheidet sich in einigen Punkten von deutschem Recht
Seit dem Zweiten Weltkrieg kam es zu mehreren größeren Migrationsprozessen und vielen einzelnen individuellen Anlässen für einen Umzug von Polen nach Deutschland oder auch umgekehrt. In der Folge wurden familiäre Strukturen aufgelöst, Familienmitglieder leben und sterben in unterschiedlichen Ländern. Oft liegen Generationen dazwischen, die eigentlich voneinander so gut wie nichts wissen. Wenn unerwartet auftauchende Nachlassangelegenheiten geregelt werden müssen, hilft eine in deutschem wie in polnischem Recht bewanderte Kanzlei, die auch in beiden Sprachen beraten kann. Die Durchführung der Formalitäten kann sich zum Beispiel wegen fehlender Erbscheine voriger Generationen komplex und schwierig gestalten, auch kann je nach Situation ein europäischer beziehungsweise polnischer Erbschein erforderlich sein. Unter Umständen ist die Wahl der Ausfertigungsart auch von steuerlichen Gesichtspunkten abhängig.
Eine große Bedeutung bei der Verteilung einer Erbmasse kommt auch der Staatsangehörigkeit des Erblassers zu. Das deutsche und das polnische Erbsystem unterscheiden sich in einigen nicht unwesentlichen Punkten. So gilt nach deutschem Recht etwa, dass die Ehefrau die Hälfte des Nachlasses vom Ehemann erhält und die zwei Söhne die andere Hälfte. Polnisches Erbrecht dagegen verlangt, dass alle ein Drittel erhalten. Bei doppelten Staatsbürgerschaften ist die Situation in einem individuellen, gesonderten Verfahren zu klären. Im Einzelfall entschieden werden muss wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme auch, wenn ein gemeinsames Testament vorliegt.
Qualifizierte Unterstützung und Beratung für eine schnelle und problemlose Abwicklung
Sind derlei Fragen geklärt, wird ein Erbschein ausgestellt, mit dem über das Erbe verfügt werden kann. Immobilien werden in der Regel verkauft, was wiederum vorher einen Eintrag ins Grundbuch erforderlich macht. Ein polnischer Rechtsanwalt kann seinen Mandanten gegebenenfalls auch bei notariellen Beurkundungen vertreten. Die Gerichtssprache für polnisches Erbrecht ist Polnisch, bei einem Erbscheinverfahren ist von den Erben immer die sogenannte Erberklärung abzugeben, das heißt, dass dem Erben keinerlei andere Erben bekannt sind. Bei überschuldeten Nachlässen sollte die Annahme der Erbschaft ausgeschlagen werden.
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