Immobilien, Beteiligung Zahnarztpraxis

Wie Zahnärzte jeden Alters von einer Investoren-Beteiligung an ihrer Zahnarztpraxis profitieren können

Bild zum Artikel Beteiligung an der Zahnarztpraxis

© Sikomed Unternehmensberatung im Gesundheitswesen GmbH

Der Praxisabgabemarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Früher wurden Zahnarztpraxen in der Regel mit Erreichen des Rentenalters von einem Zahnarzt an den nächsten weitergegeben. Das Thema Praxisabgabe betraf daher vor allem die ältere Zielgruppe um die 55+, die bei einer Veräußerung von dem Privileg des sogenannten "halben Steuersatzes" profitiert. Mittlerweile ist dies jedoch nicht mehr der Fall, denn immer mehr Investoren, die Zahnarztpraxen als attraktive Kapitalanlage sehen, drängen auf den Abgabemarkt und bieten neben Kauf- auch Beteiligungsvarianten an. Von der Beteiligung eines Investors an einer Zahnarztpraxis können deshalb heute alle Praxisinhaber, unabhängig von ihrem Lebensalter, profitieren.
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Zielgruppe und Interesse der Investoren

Die Zielgruppe von Investoren sind in der Regel größere Praxen mit mindestens drei Behandlern. Voraussetzung für die Übernahme oder auch eine Beteiligung ist, dass der Verkäufer oder die Verkäuferin für mehrere Jahre weiterhin in der Praxis arbeitet. Auch die Zahlen spielen natürlich eine Rolle: Die Umsätze der Praxis müssen in den vergangenen Jahren stabil gewesen oder - besser noch - gestiegen sein. Bestenfalls verzeichnet die Praxis einen Überschuss von mehr als 500.000 Euro oder hat zumindest entsprechende Aussichten diesen Überschuss erreichen zu können. Zahnärzte mit Praxen, die diese Voraussetzungen erfüllen, sollten sich intensiv, auch wenn Sie die Altersgrenze 55+ noch nicht erreicht haben, mit der Möglichkeit der Beteiligung eines Investors an Ihrer Praxis auseinandersetzen. Neben finanziellen Vorteilen hat die Beteiligung eines Investors für den Zahnarzt auch andere Vorteile. Um erfolgreiche Zahnarztpraxen erwerben zu können, bieten Investoren beispielsweise Management-Dienstleistungen an, die den Zahnarzt entlasten und ihm mehr Zeit für die Patientenbehandlung verschaffen.

Investoren-Modell für die Beteiligung an der Zahnarztpraxis

Beteiligen sich Investoren an einer Zahnarztpraxis, geschieht dies mithilfe der Rechtsform einer MVZ GmbH. Die Praxis wird also in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der der abgebende Zahnarzt bzw. die abgebenden Zahnärzte und der Investor beteiligt sind, überführt. Darin arbeiten die Zahnärzte fortan nicht mehr selbstständig, sondern angestellt als Geschäftsführer sowie zahnärztliche Leiter. Dadurch profitieren sie von allen Vorteilen eines Angestelltenverhältnisses und sind aufgrund ihrer Beteiligung auch an den Überschüssen der GmbH beteiligt. Wie genau der Verkauf der Praxis abläuft, können die Inhaber selbst entscheiden. Die Sikomed GmbH steht den Zahnärzten dabei als Berater zur Seite, um das optimale Vertragskonzept zu finden.

Steuervorteile durch das Beteiligungsmodell

Auch für Zahnärzte, die die Altersgrenze 55+ noch nicht erreicht haben, ergeben sich mit der Beteiligung eines Investors bezogen auf die vereinnahmten Kaufpreise Steuervorteile. Wie diese im Detail aussehen, erklären die Experten der Sikomed GmbH: Nach einer Beteiligungsdauer von mindestens sieben Jahren wird beim Verkauf der verbliebenen Anteile (in der Regel 49 Prozent) der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert. So fällt statt des bekannten Grenzsteuersatzes nur eine Steuerbelastung von etwa 30 Prozent an. Wenn die Anteile vor Ablauf von 7 Jahren verkauft werden, kommen diese Steuervorteile noch anteilig zum Tragen.


Die Sikomed GmbH hilft niedergelassenen Zahnärzten bei der Suche nach geeigneten Investoren sowie der Gestaltung des Verkaufs oder der Beteiligung. Um die Praxisinhaber dabei in allen Phasen der Verkaufs- und Beteiligungstransaktion bestmöglich begleiten zu können, werden auch Medizin- und Steuerrechtler hinzugezogen. So kann ein Vertragswerk entwickelt werden, das die Wünsche des Zahnarztes in den Vordergrund stellt.
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