Zielgruppe und Interesse der Investoren
Die Zielgruppe von Investoren sind in der Regel größere Praxen mit mindestens drei Behandlern. Voraussetzung für die Übernahme oder auch eine Beteiligung ist, dass der Verkäufer oder die Verkäuferin für mehrere Jahre weiterhin in der Praxis arbeitet. Auch die Zahlen spielen natürlich eine Rolle: Die Umsätze der Praxis müssen in den vergangenen Jahren stabil gewesen oder - besser noch - gestiegen sein. Bestenfalls verzeichnet die Praxis einen Überschuss von mehr als 500.000 Euro oder hat zumindest entsprechende Aussichten diesen Überschuss erreichen zu können. Zahnärzte mit Praxen, die diese Voraussetzungen erfüllen, sollten sich intensiv, auch wenn Sie die Altersgrenze 55+ noch nicht erreicht haben, mit der Möglichkeit der Beteiligung eines Investors an Ihrer Praxis auseinandersetzen. Neben finanziellen Vorteilen hat die Beteiligung eines Investors für den Zahnarzt auch andere Vorteile. Um erfolgreiche Zahnarztpraxen erwerben zu können, bieten Investoren beispielsweise Management-Dienstleistungen an, die den Zahnarzt entlasten und ihm mehr Zeit für die Patientenbehandlung verschaffen.
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Investoren-Modell für die Beteiligung an der Zahnarztpraxis
Beteiligen sich Investoren an einer Zahnarztpraxis, geschieht dies mithilfe der Rechtsform einer MVZ GmbH. Die Praxis wird also in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der der abgebende Zahnarzt bzw. die abgebenden Zahnärzte und der Investor beteiligt sind, überführt. Darin arbeiten die Zahnärzte fortan nicht mehr selbstständig, sondern angestellt als Geschäftsführer sowie zahnärztliche Leiter. Dadurch profitieren sie von allen Vorteilen eines Angestelltenverhältnisses und sind aufgrund ihrer Beteiligung auch an den Überschüssen der GmbH beteiligt. Wie genau der Verkauf der Praxis abläuft, können die Inhaber selbst entscheiden. Die Sikomed GmbH steht den Zahnärzten dabei als Berater zur Seite, um das optimale Vertragskonzept zu finden.
Steuervorteile durch das Beteiligungsmodell
Auch für Zahnärzte, die die Altersgrenze 55+ noch nicht erreicht haben, ergeben sich mit der Beteiligung eines Investors bezogen auf die vereinnahmten Kaufpreise Steuervorteile. Wie diese im Detail aussehen, erklären die Experten der Sikomed GmbH: Nach einer Beteiligungsdauer von mindestens sieben Jahren wird beim Verkauf der verbliebenen Anteile (in der Regel 49 Prozent) der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert. So fällt statt des bekannten Grenzsteuersatzes nur eine Steuerbelastung von etwa 30 Prozent an. Wenn die Anteile vor Ablauf von 7 Jahren verkauft werden, kommen diese Steuervorteile noch anteilig zum Tragen.
- Frau Susanne Sander
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