Eine Gehaltserhöhung ist für viele Mitarbeiter der Inbegriff von Wertschätzung. Angestellte, die über ihr Gehalt verhandeln und von ihrem Arbeitgeber berücksichtigt wurden, gehen gestärkt und motiviert in eine neue Arbeitsphase. Die einzigen Wermutstropfen sind, sowohl für Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer, die hohen Abgaben an das Finanzamt.

Damit die Motivation eines Mitarbeiters, während dessen Betriebszugehörigkeit nicht auf der Strecke bleibt, steht einem Unternehmen eine Vielzahl an Methoden zur Verfügung. Beliebt ist nach wie vor, die klassische Gehaltserhöhung. Der Nachteil einer Gehaltserhöhung sind jedoch die hohen Abgaben, auf beiden Seiten. Ein geldwerter Vorteil hingegen, wird oftmals begünstigt behandelt oder bleibt gänzlich steuerfrei.

Bei einem Dienstwagen beispielsweise wird dem Arbeitnehmer vom Finanzamt ein Prozent des Listenpreises in Rechnung gestellt. Je teurer der Wagen also ist, umso größer ist der geldwerte Vorteil und umso höher somit die monatliche Belastung für den Arbeitnehmer. Durch ein Fahrtenbuch kann jedoch die dienstliche Nutzung nachgewiesen werden, wodurch sich die 1%-Regelung relativiert.

Eine Kilometerpauschale ist ebenfalls eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung, da sie für den Arbeitnehmer steuerfrei ist, sofern für jeden Kilometer 30 Cent zusätzlich zum Lohn veranschlagt werden. Der Arbeitgeber profitiert ebenfalls. Er muss hierfür zwar 15% Lohnsteuer pauschal hinzuziehen, dies ist aber deutlich weniger als die 21% Sozialabgaben, die er bei einer Gehaltserhöhung berechnen müsste. Auch Tankgutscheine in Höhe von bis zu 44€ sind Steuer- und Abgabenfrei an den Mitarbeiter abzugeben.