So nah und doch zu weit

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Düsseldorf, 17.07.2024 (lifePR) – Ein Hotel, das 1,3 Kilometer vom Strand entfernt ist, befindet sich nicht „nur wenige Gehminuten" entfernt. Weil ein Reiseveranstalter ein Hotel dennoch so beworben hatte, muss er nun die Kosten für ein Ersatzhotel erstatten und Schadensersatz zahlen. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 242 C 13523/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .

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