Lahr, 27.12.2023 (lifePR) – Beim Anbieter der Parkplatz-App Easypark ist es zu einer Cyberattacke gekommen. Beim am 10. Dezember 2023 durch Easypark bemerkten Datenleck konnten die Angreifer umfassende Kundendaten wie Namen, Telefonnummern, physische Adressen, E-Mail-Adressen und Teile der Kreditkartennummern entwenden. Easypark gehört in Europa mit über 10 Millionen Downloads im Google Play Store zu den führenden Park-Apps. Das Unternehmen hat seine Kunden zunächst per App-Banner und Webseite informiert, gefolgt von SMS und E-Mail-Benachrichtigungen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät generell Verbrauchern, die Opfer eines Datenlecks geworden sind, zur kostenlosen Erstberatung im Online-Check. Kunden haben gegenüber Easypark einen Auskunftsanspruch, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Die Kanzlei zeigt den Verbrauchern rechtliche Möglichkeiten auf. Ob Schadensersatzansprüche bestehen, muss geprüft werden. Mehr Infos zum Thema Datenleck und Datenschutz gibt es auf unserer Website.

Datenleck bei Easypark: Ausmaß der Cyberattacke noch unbekannt

Und wieder ein Datenleck. Dieses Mal hat es den Anbieter der Parkplatz-App Easypark erwischt. Das Sammeln und Verwalten von personenbezogenen Daten gehören mittlerweile zum alltäglichen Leben der Verbraucher dazu. Derzeit ist ein rapider Anstieg von Cyberangriffen auf Unternehmen zu beobachten. Die Kriminellen wollen Kundendaten abgreifen und im Darknet verkaufen oder selbst für Attacken auf Verbraucher verwenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt auf, was über das jüngste Datenleck bei Easypark bisher bekannt geworden ist und wie die Verbraucher sich dagegen zur Wehr setzen können.

Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zum Datenleck bei Easypark

Es ist wichtig, dass Betroffene sich generell der möglichen Konsequenzen eines Datenlecks und Datendiebstahls bewusst sind und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Kombinierte Informationen aus anderen Datenlecks könnten Cyberkriminellen ermöglichen, zielgerichtete Phishing-Angriffe auf Verbraucher durchzuführen. Das Datenleck bei Easypark stellt dabei ein Mosaikstein dar. Folgendes Fazit zieht die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer:

Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern, die eventuell von einem Datenleck betroffen sind, eine kostenlose Erstberatung im Online-Check. Hier prüft die Kanzlei auch die mögliche Betroffenheit von Verbrauchern und die rechtlichen Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.