Düsseldorf, 13.12.2023 (lifePR) – In einer Einbahnstraße darf auch dann nicht falschherum gefahren werden, um einem ausparkenden Auto Platz zu machen. Lediglich ein unmittelbares Rückwärtseinparken ist laut ARAG Experten nach der Entscheidung Bundesgerichtshofes erlaubt, ebenso wie Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück. Der Anscheinsbeweis gelte hier nur bei typischen Verkehrsgeschehen (Az.: VI ZR 287/22).
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