Düsseldorf, 07.08.2024 (lifePR) – Ein Fahrzeughändler kann sich keine beliebig lange Lieferzeit per Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten. Liefert er ein bestelltes Fahrzeug nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dass Stornierungsgebühren anfallen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Hanau (Az.: 39 C 111/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Hanau .
Rücktritt bei zu langer Lieferzeit
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