Bremen, 06.02.2024 (PresseBox) – Es ist ein Meilenstein für die Stärkung der Hochschulen der Angewandten Wissenschaften (HAW) im Land Bremen: Künftig können sie in forschungsstarken Bereichen eigenständig den Weg zur Promotion anbieten. Eine entsprechende Rechtsverordnung hat die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Kathrin Moosdorf, vor kurzem unterzeichnet.

„Wir freuen uns sehr, dass die Wissenschaftsbehörde diesen wichtigen rechtlichen Schritt vollzogen hat“, sagen die Rektoren der Hochschule Bremen, Prof. Dr. Konrad Wolf, und Hochschule Bremerhaven, Prof. Dr. Dr. h.c. Alexis Papathanassis. „Dies stärkt unseren gesamten Wissenschaftsstandort.“ Das Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche an den HAWs schafft neue Möglichkeiten, die die Hochschulen Bremen und Bremerhaven nun Schritt für Schritt angehen werden. „Wir freuen uns auf den gemeinsamen Prozess“, so die Rektoren.

Wissenschaftsbehörde erkennt damit Leistungen und Kompetenzen an

Forschung und Transfer haben an den bremischen HAWs eine wichtige Bedeutung: Die angewandten Wissenschaften tragen mit ihrem Praxisbezug zur Weiterentwicklung und Transformation in Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft bei. Mit der Möglichkeit zur Erteilung des Promotionsrechts erkennt die Wissenschaftsbehörde die Leistungen und Kompetenzen forschungsstarker Professor:innen und Doktorand:innen an den Bremischen Hochschulen an. Dies stärkt die Bremischen Hochschulen im bundesweiten Wettbewerb um kluge Köpfe.

Das Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche an HAWs wurde erstmals 2016 in Hessen eingeführt. In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr Bundesländer dieser Entwicklung angeschlossen, auch das Land Bremen hat mit der nun veröffentlichten Rechtsverordnung die Voraussetzungen dafür geschaffen.

Hochschulen Bremen und Bremerhaven haben sich gemeinsam für Promotionsrecht eingesetzt

Die Hochschulen Bremen und Bremerhaven haben sich in den vergangenen Jahren gemeinsam dafür eingesetzt, dass auch im Land Bremen der Weg zum Promotionsrecht an HAWs eröffnet wird. Diese gute Kooperation wird auch bei der nun anstehenden Vorbereitung von Anträgen auf Verleihung des Promotionsrechts für forschungsstarke Bereiche weiterverfolgt werden. Insbesondere wollen die beiden Hochschulen prüfen, in welchen Forschungsbereichen gemeinsame Promotionsverbünde beider Hochschulen wissenschaftliche Synergien schaffen können.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der Senatorin

Hochschule Bremen

Hochschule Bremerhaven