Düsseldorf, 05.06.2024 (lifePR) – Ein Rechtsanwalt ärgert sich darüber, dass ihm Briefe und Pakete samstags an die Kanzleiadresse zugestellt werden. Er will diese lieber erst am Montag erhalten. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, welches klargestellt hat, dass die Post die Sendungen auch an Samstagen einwerfen darf. Eine entgegenstehende Vereinbarung durfte die Post laut Gericht kündigen (Az.: 2 S 93/23).
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