Düsseldorf, 07.08.2024 (lifePR) – Der Käufer einer Grillpfanne forderte Schadensersatz, da die gusseiserne Pfanne sein Kochfeld zerkratzt hatte. Seine Klage blieb nach Auskunft der ARAG Experten vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main erfolglos. Ein Anspruch entfalle, weil der Erwerber eine ausdrückliche Warnung in der Gebrauchsanweisung nicht beachtet habe (Az.: 31 C 3103/22 (78)).
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Pfanne zerkratzt Kochfeld
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