München, 05.12.2023 (lifePR) – Ohne gültige Lizenz läuft gar nichts. Das gilt für Online-Sportwetten genauso wie für Online-Glücksspiele. Daher konnte CLLB Rechtsanwälte jetzt rund 78.000 Euro für einen Mandanten zurückholen, die er bei Sportwetten im Internet verloren hatte. Hier hatte die Betreiberin eines Online-Casinos Berufung gegen die Entscheidung eines Landgerichts eingelegt, das sie dazu verurteilt hatte, einem Kläger seine Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuzahlen. Das OLG Frankfurt am Main machte mit seinem Beschluss deutlich, dass die Berufung keine Chance hat und der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlusts hat.

Online-Sportwetten fallen grundsätzlich unter das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertag. Allerdings konnten die Bundesländer Ausnahmegenehmigungen für Sportwetten im Internet erteilen. „Ohne eine solche Erlaubnis waren Online-Sportwetten illegal. Das hat zur Folge, dass die Spieler ihren Verlust vom Anbieter der Sportwetten zurückverlangen können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Spieler aus Frankfurt am Main zwischen 2017 und 2020 über eine deutschsprachige Webseite an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei 77.867,89 Euro verloren. Die Anbieterin der Sportwetten hat ihren Sitz in Malta und verfügte in diesem Zeitraum über keine gültige Konzession für ihr Angebot. „Den Verlust forderten wir daher zurück“, so Rechtsanwalt István Cocron.

Die beklagte Betreiberin legte in erster Instanz Berufung ein, jedoch wies das OLG Frankfurt am Main diese nun zurück. Das Gericht entschied, dass der Kläger Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seines Verlustes habe. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertag sei das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten gewesen. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen, da sie nicht über die erforderliche Konzession für ihr Angebot verfügt habe. Die abgeschlossenen Verträge über die Teilnahme an Online-Sportwetten seien daher nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts, führte das OLG aus.

Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag diene dem Schutz der Spieler. Daran ändere auch nichts, dass Ausnahmegenehmigungen für Sportwetten möglich waren, denn die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags, den Spieler zu schützen, seien dadurch nicht gefährdet gewesen.

Dem Rückzahlungsanspruch des Spielers stehe auch nicht entgegen, dass er durch seine Teilnahme an den Sportwetten möglicherweise selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Denn es sei nicht ersichtlich, dass er Kenntnis von dem Verbot hatte. Vielmehr sei davon auszugehen, dass er „mehr oder minder gedankenlos das Online-Angebot der Beklagten genutzt hat“, erklärte das OLG. Die Beklagte habe auch nichts anderes dargelegt.

Zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot von Online-Glücksspielen zwar etwas gelockert, das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine Lizenz nach wie vor zwingend erforderlich. Das gilt auch für Online-Sportwetten. Das Urteil des OLG Frankfurt am Main ist ein weiterer Beleg dafür, dass Spieler nach wie vor gute Chancen haben, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.