Nur ein Minijob kann pauschal versichert werden

Von
Uhr

Teilen per:

Düsseldorf, 28.02.2024 (lifePR) – Ist ein Arbeitnehmer neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung geringfügig beschäftigt, ist jeder weitere Minijob, den er aufnimmt, voll versicherungspflichtig. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, in dem auch betont wird, dass der Arbeitgeber für die richtige Meldung verantwortlich ist (Az.: L 8 BA 194/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG NRW .

Melden Sie sich für den Newsletter an

Erhalten Sie jede Woche geballtes Wirtschaftswissen und News kostenfrei per E-Mail.

Weitere Artikel

Beliebteste Artikel

Steigende Bestattungskosten – Eine zunehmende finanzielle Belastung

News, Wirtschaft
Russland, Moskau: Von der Moskwa aus sind hinter der Brücke der Kreml und das Hochhaus- und Geschäftsviertel Moskwa City (Hintergrund) zu sehen.

Russland untersagt Verkauf von Raiffeisen-Tochter

Welt, News, Unternehmen, Wirtschaft
Als Nestlé-Europachef informierte Laurent Freixe (r) 2012 über das geplante Nestlé-Werk für Kaffekapseln in Schwerin, zusammen mit dem damaligen Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD, l)

Nestlé-CEO Mark Schneider tritt zurück

Wirtschaft, News, Unternehmen