Salem, 09.05.2024 (PresseBox) – Ab dem 22.05.2024 gelten für Busfahrer im Gelegenheitsverkehr geänderte und flexiblere Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten. Dazu wurde von EU-Parlament und Rat die neue Verordnung (EU) 1258/2024 beschlossen, welche am 02.05.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Die neue Verordnung tritt somit am 22.05.2024 in Kraft.

Für Busfahrer im Gelegenheitsverkehr gelten ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens neue Regelungen zu Pausen und Ruhezeiten. Durch die Änderungen sind die Fahrer flexibler bei der Einteilung und Dauer ihrer Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten. Dies soll u.a. den Verkehrsunternehmen die Möglichkeit bieten, einen effizienten und hochwertigen Personengelegenheitsverkehr zu organisieren. Daher sollen die Änderungen der Verordnung (EG) 561/2006 die Besonderheiten der Branche berücksichtigen. Gleichzeitig wurde darauf geachtet, dass die größer Flexibilität nicht zulasten der Verkehrssicherheit oder der Arbeitsbedingungen führt, so die Ausführungen in den Erwägungsgründen der EU-Verordnung 1258/2024.

Die Verordnung (EU) 1258/2024 ändert die bestehende Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten (EG) 561/2006 im Wesentlichen in folgenden Punkten:

  • Fahrtunterbrechungen und deren Aufteilung
  • Tägliche Ruhezeit und deren Beginn
  • 12-Tage-Regelung
  • Nachweis und Dokumentationspflichten

Ferner wurden aufgrund des Urteils des EuGH in der Rechtssache C-906/19 auch die Möglichkeiten für Sanktionen bei Verstößen gegen die Bedienung des Fahrtenschreibers durch die Mitgliedstaaten geändert.

Verkehrsunternehmen und deren verantwortliche Personen sind gut beraten, sich intensiv über die neuen Regeln zu informieren. SBS Fleet-Competence bietet hierzu am 17.05.2024 ein Online-Seminar speziell zu den Änderungen der VO (EG) 561/2006 an. Nähere Informationen erhalten Sie über den folgenden Link: Änderung der Verordnung (EG) 561/2006

In diesem Zusammenhang empfiehlt SBS Fleet-Competence auch das Intensivseminar Fahrpersonalrecht Bus für verantwortliche Personen in Verkehrsunternehmen. Das Präsenzseminar gilt auch als Weiterbildung im Sinne des BKrFQG.