Kurz gefragt: Taschendiebstahl – wer zahlt?

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Nürnberg, 27.02.2024 (lifePR) – Beim Spaziergang wurde einer Frau von einem bisher unbekannten Täter die Handtasche entrissen. Solche Polizeiberichte liest man immer wieder in der Zeitung. Doch wer kommt für den Schaden auf?

Die Hausratversicherung leistet bei klassischen Gefahren wie beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Raub. „Raub setzt allerdings voraus, dass der Täter mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung von Gefahr für Leib und Leben die Tasche weggenommen hat“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Einfacher Diebstahl ist in der Hausratpolice normalerweise nicht mitversichert. Neuere Tarife bieten jedoch oftmals Leistungserweiterungen für Taschendiebstahl an. „Voraussetzung ist allerdings meist, dass die Tasche oder der Geldbeutel am Körper getragen wurde“, sagt Bösl. Dann besteht Versicherungsschutz bei Diebstahl einer Tasche oder eines Rucksacks inklusive Inhalt sowie bei Entwendung des Geldbeutels aus der Hosentasche. Auch Trickdiebstahl infolge von Täuschung ist in neueren Tarifen mittlerweile vereinzelt versichert. Ein Umstieg oder Wechsel in leistungsstärkere Tarife ist normalerweise problemlos möglich. Generell sollte jeder Diebstahl sofort bei der Polizei angezeigt und der Versicherung gemeldet werden und gestohlene EC- und Kreditkarten unverzüglich gesperrt werden, empfiehlt die Schadenexpertin der uniVersa.

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