Keine Zustellung bei unleserlichem Datum

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Düsseldorf, 07.02.2024 (lifePR) – Postzusteller müssen leserlich schreiben: Ist das auf dem Umschlag eines durch Einwurf in den Briefkasten zugestellten Schriftstücks vermerkte Datum nicht eindeutig erkennbar, führt dies nach Auskunft der ARAG Experten laut Oberlandesgericht Koblenz zur Unwirksamkeit der Ersatzzustellung (Az.: 10 U 472/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Koblenz .

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