Düsseldorf, 10.04.2024 (lifePR) – Zahlt ein Arbeitgeber letztlich freiwillig die arbeitsrechtliche Beratung eines Betriebsrats, kann er ihm die Anwaltsrechnung nicht anschließend vom Lohn abziehen. Ein Regress aus der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) oder dem Bereicherungsrecht sei in der Konstellation mit dem Betriebsrat gesperrt, erklärte nach Auskunft der ARAG Experten das Bundesarbeitsgericht (Az.: 7 AZR 338/22).
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