Düsseldorf, 13.03.2024 (lifePR) – Für Fahrfehler eines Urlaubers haftet ein Reiseveranstalter für geführte Motorradreisen nicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte nach Auskunft der ARAG Experten klar, dass der Veranstalter keine Unfallfreiheit garantieren kann, da er keinen Einfluss auf Fahrfehler habe (Az.: 3 U 23/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Stuttgart .