Jobcenter darf Geldgeschenk anrechnen

Von
Uhr

Teilen per:

Düsseldorf, 15.05.2024 (lifePR) – Rund 65.000 Euro hatte eine Familie geschenkt bekommen, um eine lang ersehnte Reise nach Mekka machen zu können. Doch das Jobcenter darf das Geldgeschenk auf die SGB-II-Leistungen anrechnen, die die Familie bezogen hatte. Sie muss nun rund 22.600 Euro zurückzahlen, wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg laut ARAG Experten entschied (Az.: L 18 AS 684/22).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteiung des LSG Berlin-Brandenburg .

Melden Sie sich für den Newsletter an

Erhalten Sie jede Woche geballtes Wirtschaftswissen und News kostenfrei per E-Mail.

Weitere Artikel

Beliebteste Artikel

Steigende Bestattungskosten – Eine zunehmende finanzielle Belastung

News, Wirtschaft
Russland, Moskau: Von der Moskwa aus sind hinter der Brücke der Kreml und das Hochhaus- und Geschäftsviertel Moskwa City (Hintergrund) zu sehen.

Russland untersagt Verkauf von Raiffeisen-Tochter

Welt, News, Unternehmen, Wirtschaft
Als Nestlé-Europachef informierte Laurent Freixe (r) 2012 über das geplante Nestlé-Werk für Kaffekapseln in Schwerin, zusammen mit dem damaligen Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD, l)

Nestlé-CEO Mark Schneider tritt zurück

Wirtschaft, News, Unternehmen