Im Job: Bitte rote Hose tragen

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Düsseldorf, 29.05.2024 (lifePR) – Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten unter Umständen die Farbe ihrer Arbeitskleidung vorschreiben. Wer nicht mitspielt, kann sogar gekündigt werden – ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, bei dem es um eine rote Arbeitshose ging (Az.: 3 SLa 224/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Düsseldorf .

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