Hoffnung für Krisenfirmen durch gesetzliche Steuererleichterungen

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Die Europäische Kommission hatte Anfang des Jahres – gegen den Willen der Bundesregierung – beschlossen, Steuererleichterungen für krisengeschüttelte Firmen zu streichen. Gegen diesen Beschluss hat sich jetzt ein betroffenes Unternehmen beim Finanzgericht Münster gewehrt und konnte durch einen Aufschub Erfolg verzeichnen.


Der Beschluss der EU betrifft Unternehmen, die nach jahrelangen Verlusten einen Eigentümerwechsel vorgenommen haben und nun die Verluste der Vergangenheit mit dem Gewinn verrechnen möchten. Grundsätzlich war dies, auch in der Bundesrepublik kein Standardvorgang. Denn die sogenannte Sanierungsklausel galt nur für ganz bestimmte Firmen, die sich bereits in der Sanierung befanden. Durch diese Steuererleichterung sollte eine endgültige Insolvenz verhindert und der versuchte Neuanfang unterstützt werden. Die EU jedoch hat darin eine illegale Beihilfe gesehen und versucht diese Lücke zu schließen.

Hoffnung besteht daher auch für andere Krisenfirmen, da durch den erreichten Aufschub des klagenden Unternehmens, sich voraussichtlich auch weitere Finanzbehörden in vergleichbaren Fällen so entscheiden werden. Die Begründung für das Urteil, war die drohende Insolvenz des Unternehmens, welche nicht hätte verhindert werden können, sollte die Steuererleichterung nicht gelten. Da das endgültige Urteil im Hauptsacheverfahren noch aussteht, ist das Urteil mit einer Eilentscheidung vergleichbar.

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