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Heizungsgesetz: Das sollte man über das GEG wissen

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Seit 2024 gelten Neuerungen des Heizungsgesetzes

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Das Heizungsgesetz umfasst seit dem 01. Januar 2024 zahlreiche Neuerungen. Diese sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG), dem zentralen Gesetz für die energetische Qualität von Gebäuden in Deutschland, festgelegt. Es vereint frühere separate Regelwerke und ist seit dem 1. November 2020 in Kraft, mit grundlegenden Neuerungen im Jahr 2023 und 2024.

Mit dem Heizungsgesetz soll primär der Klimaschutz unterstützt werden: Die Treibhausgasemissionen sollen im Gebäudesektor im Vergleich zum Jahr 1990 um mehr als 40 % gesenkt werden. Dafür sind etappenweise Neuerungen notwendig: Welche gelten seit 2024 und gibt es für 2025 ein neues Heizungsgesetz?

Pelletheizung-Verbot 2025? – das neue Heizungsgesetz und was es beinhaltet

In Deutschland wird ungefähr ein Drittel der gesamten Energie für das Heizen, Kühlen und Beleuchten von Gebäuden verbraucht. Das ist zu viel, zumal der Anteil an erneuerbarer Energie noch immer zu gering ausfällt. Klimaneutralität ist für Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen relevant. Das Heizungsgesetz beinhaltet daher für den Klimaschutz relevante Regelungen, indem es unter anderem erneuerbare Energien durch eine staatliche Förderung von 30 bis 70 % attraktiver gestaltet, da es bisher noch keine Austauschpflicht für bereits bestehende Heizvorrichtungen gibt. Gleichzeitig soll es einen rechtzeitigen Umstieg auf erneuerbare Energien ermöglichen, um Verbraucher vor der Energiekostensteigerung zu schützen. Die Kernaspekte des Heizungsgesetzes umfassen:

  • Energetische Mindestanforderungen an Gebäuden
  • Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien
  • Anforderungen an Wärmedämmungen
  • Erstellung und Verwendung von speziellen Energieausweisen

Doch das Heizungsgesetz ist nicht automatisch für jedes Gebäude geltend, denn ausgenommen sind Betriebsgebäude für Tiere, unterirdische Bauten und Gebäude mit einer Nutzungszeit von unter 4 Monaten pro Jahr. Das GEG hingegen gilt für alle beheizbaren oder klimatisierten Gebäude wie Neubauten und Bestandsgebäude. Dafür schreibt es vor, dass jede neu eingebaute Heizung im Neubau zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Für Bestandsgebäude hingegen gelten andere Vorgaben, die auf einem kommunalen Wärmeplan basieren.

GEG-Förderungen 2025

Das Heizungsgesetz enthält spezielle Grundförderungen und zusätzliche Boni sowie Finanzierungen. Doch nicht jedes Heizsystem wird dabei zu gleichen Konditionen gefördert, denn sie müssen die 65 % der EE-Vorgabe (erneuerbare Energie) erfüllen. Die geförderten Systeme sind ausschließlich klimafreundliche Heizungen, wie:

  • Wärmepumpen (Luft, Erdwärme, Wasser)
  • Biomasseheizungen, zum Beispiel Pelletheizung
  • Solarthermische Anlagen
  • Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien
  • Fernwärmeanschlüsse
  • Brennstoffzellenheizungen

Zählt das neue Heizsystem zu den laut Heizungsgesetz klimafreundlichen Vorrichtungen, so sind folgende Förderungen und Boni möglich:

  • 30-%-Basis-Fördersatz: für die Heizungen, die mindestens die 65-%-EE-Vorgabe erfüllen.
  • Geschwindigkeitsbonus: bis zu 20 % extra für den Austausch der alten Heizung bis zum Jahr 2028, danach Absenkung um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre
  • Einkommensbonus (für Selbstnutzer): 30 % zusätzlich bei einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro
  • Effizienzbonus: 5 % auf Wärmepumpen mit einem natürlichen Kältemittel
  • Biomasse-Bonus: 2.500 Euro für emissionsarme Biomasse-Heizungen

Die Boni sind kumulierbar. Das heißt: Mehrere Boni sind zusätzlich zu der Grundförderung kombinierbar. Demzufolge beträgt die Zuschussförderung durch den Staat insgesamt bis zu 70 %. Die Anträge für die Zuschüsse sind über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu stellen.

Außerdem besteht die Möglichkeit auf weitere Förderungen, etwa durch einen Ergänzungskredit bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Selbstnutzer profitieren von einem Kredit laut Heizungsgesetz mit einer Zinsvergünstigung, sofern ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 90.000 Euro beträgt.

Beratungspflicht

Das Heizungsgesetz beinhaltet zusätzlich eine verpflichtende Beratung durch qualifizierte Fachleute, um vor Fehlinvestitionen zu schützen. Seit Januar 2024 ist diese Aufklärung dann erforderlich, wenn eine Gasheizung eingebaut werden soll. Es soll dabei auf die potenziellen Auswirkungen der Wärmeplanung hingewiesen werden, indem beispielsweise die CO2-Preise steigen. Die Kosten dieser Beratung werden überwiegend vom BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) übernommen.

GEG-Regelungen für Öl- und Gasheizungen 2025

Für Öl- und Gasheizungen enthält das Heizungsgesetz bereits seit 2024 differenzierte Regelungen. Bestehende Heizsysteme, die mit Öl oder Gas betrieben werden, dürfen auch weiterhin in Benutzung bleiben. Reparaturen sind erlaubt, sofern es sich nicht um irreparable Schäden handelt, denn sonst besteht eine Austauschpflicht. Das Heizungsgesetz greift dann, wenn der Heizkessel der Ölheizung bereits über 30 Jahre alt ist – dieser muss dann getauscht werden.

Zudem dürfen Gas- und Ölheizungen in Großstädten mit über 100.000 Einwohnern noch bis zum 30. Juni 2026 neu eingebaut werden und in kleineren Kommunen, mit weniger als 100.000 Einwohnern, bis zum 30. Juni 2028. Das Heizungsgesetz schreibt vor, dass ab 2045 fossile Brennstoffe zum Heizen komplett verboten werden.

Bisher sind die meisten Öl- und Gasheizungen noch erlaubt.
Bisher sind die meisten Öl- und Gasheizungen noch erlaubt. | 123rf.com

Die Bedeutung des Heizungsgesetzes für Mieter

Neben dem Vermieter, der für die Modernisierungen zuständig ist, hat das Heizungsgesetz auch auf den Mieter Auswirkungen.

  • Mieterschutz: Die Modernisierungskosten durch einen entsprechenden Heizungsaustausch können auf die Kaltmiete umgelegt werden und sind mit 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche per Heizungsgesetz gedeckelt. Das kann sich positiv auf die Warmmiete auswirken.
  • Rechte der Mieter: Die Modernisierungsmaßnahmen müssen rechtzeitig mitgeteilt werden. Mieter müssen diese zwar grundsätzlich dulden, sollten jedoch erhebliche Beeinträchtigungen durch Sanierungsarbeiten entstehen, können Mietminderungen geltend gemacht werden.

Vorerst noch gültig: noch kein neues GEG für 2025

Mit dem Heizungsgesetz sollen die Klimaziele in Deutschland eingehalten werden und erreichbar sein. Aktuell gelten noch die Neuerungen von 2024 und es gibt aufgrund der Neuwahlen im Februar 2025 noch keine weiteren Regelungen des GEG (Gebäudeenergiegesetz).

Weitere umfassende Informationen befinden sich in unserem Ratgeber oder den aktuellen News. Das Wirtschaft-Magazin bietet einen umfangreichen Überblick über alles rund um die Themen Nachhaltigkeit und Wirtschaft.

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