Technologie, News, Wirtschaft

Google von US-Gericht als Monopolist verurteilt

Uhr
Verschiedene Google-Logos werden bei einer Google-Suche angezeigt.

Laut der Entscheidung eines Bundesrichters von Montag verstößt Google mit seinem Monopol bei Online-Suchanfragen und der damit einhergehenden Werbeschaltung gegen das Gesetz.

Teilen per:

„Google ist ein Monopolist und hat als solcher gehandelt, um sein Monopol aufrechtzuerhalten.“ So lautet die Hauptaussage in der Urteilsbegründung von US-Bundesrichter Amit Metha.

Milliardenzahlungen an Apple, Mozilla & Co.

Google wurde 2020 vom US-Justizministerium verklagt, weil es rund 90 % des Online-Suchmarktes kontrolliere. Nun wurde unter anderem festgestellt, dass das Unternehmen im Jahr 2021 rund 26 Milliarden US-Dollar gezahlt hatte, damit Google bei Smartphones und Browsern, wie etwa bei Apple, Samsung und Mozilla als Standardsuchmaschine eingestellt wird. So sollte ein anhaltend hoher Marktanteil gesichert werden.

Die Suchmaschine ist ein wichtiger Umsatzbringer für das Unternehmen, da es durch die Schaltung von Webeanzeigen Milliarden von US-Dollar generiert.

Wie die Staatsanwaltschaft ausführt, haben Zahlungen wie diese verhindert, dass andere Unternehmen ernsthaft mit Google konkurrieren konnten, auch wenn sie von der Qualität her hätten mithalten können. Denn Mitstreiter hätten ähnlich hohe Zahlungen aufbringen müssen, um dem Tech-Unternehmen Konkurrenz zu machen.

Folgen der Entscheidung noch unklar

Noch ist nicht sicher, welche Strafen Google und dem Mutterunternehmen Alphabet infolge der Entscheidung drohen. Über die Geldbußen oder andere Abhilfemaßnahmen wird in einer künftigen Anhörung entschieden.

So steht etwa im Raum, dass das Unternehmen nicht länger Zahlungen in Milliardenhöhe an Anbieter von Smartphones und Browser zahlen darf, um die eigene Suchmaschine zu bevorzugen. Insgesamt könnten sich gerichtliche Angelegenheiten wie diese jedoch über mehrere Jahre hinziehen.

Alphabet kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. „Die Entscheidung erkennt an, dass Google die beste Suchmaschine anbietet, kommt aber zu dem Schluss, dass es uns nicht erlaubt sein sollte, diese leicht zugänglich zu machen“, heißt es in der Erklärung des Unternehmens.

Anwälte wehren sich gegen Vorwürfe

Google-Anwälte argumentierten, die Suchmaschine werde genutzt, weil Nutzer sie nützlich finden und das Unternehmen investiere Geld, um sie weiter zu verbessern. Einer der Anwälte sagte während des Prozesses, Google sei entgegen den Vorwürfen weiterhin starkem Wettbewerb ausgesetzt und nannte etwa Microsofts Bing und spezialisierte Seiten, die genutzt werden, um z. B. gezielt nach Flügen, Restaurants etc. zu suchen.

Bei der Klage handelt sich um eine von mehreren, die gegen große Technologieunternehmen in den USA – unter anderem Meta Platforms – eingereicht wurden. US-Kartellbehörden sind darauf aus, den Wettbewerb in der Branche zu stärken und unrechtmäßigen Monopolen entgegenzuwirken. Auch in Europa wurde Google in Monopolverfahren schon zu Geldstrafen in Milliardenhöhe verurteilt.

Melden Sie sich für den Newsletter an

Erhalten Sie jede Woche geballtes Wirtschaftswissen und News kostenfrei per E-Mail.

Weitere Artikel

Symbolbild: Weihnachtsgeschäft

Gewinner im Weihnachtsgeschäft: Unternehmen im Fokus

Deutschland, News, Welt, Wirtschaft
Symbolbild: Börsentricks

Rational handeln: 5 Börsentricks für nervöse Phasen

Börse, Geldanlage, News
Symbolbild: Sammelobjekte

Sammelobjekte als Investment: Trends und Tipps

Geldanlage, News

Beliebteste Artikel

Russland, Moskau: Von der Moskwa aus sind hinter der Brücke der Kreml und das Hochhaus- und Geschäftsviertel Moskwa City (Hintergrund) zu sehen.

Russland untersagt Verkauf von Raiffeisen-Tochter

Welt, News, Unternehmen, Wirtschaft
Als Nestlé-Europachef informierte Laurent Freixe (r) 2012 über das geplante Nestlé-Werk für Kaffekapseln in Schwerin, zusammen mit dem damaligen Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD, l)

Nestlé-CEO Mark Schneider tritt zurück

Wirtschaft, News, Unternehmen
Das Wort Insolvenzverfahren ist auf einem Formular für einen Insolvenzantrag für Personengesellschaften und juristische Person unterstrichen.

IWH-Analyse: Insolvenzzahlen auf Rekordhoch im Juli

Deutschland, News, Wirtschaft