Düsseldorf, 24.01.2024 (lifePR) – Ein bekanntes Szenario: Am Pool sind alle Liegen mit Handtüchern belegt, obwohl die meisten Hotelgäste noch beim Frühstück sitzen. Einem Griechenland-Urlauber ging das zu weit. Er verlangte Geld zurück – mit Erfolg. Das Amtsgericht Hannover ging nach Auskunft der ARAG Experten von einem Mangel der Pauschalreise aus (Az.: 553 C 5141/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hannover .